Hallo. Wir werden ein Haus kaufen welches rein rechtlich ein Wegerecht gewähren müsste. Jetzt würden allerdings die Personen die es benötigen darauf verzichten. Kann man so etwas notariell festlegen? Ist es gesetzlich überhaupt rechtens? Wenn im Grundbuch ein verzicht eingetragen würde, könnte ein Erbe z.B. dieses wieder löschen lassen?
Gruß
Frank
kannste das mal genauer formulieren–unverständlich.
Hallo Sepp,
wenn jemand Anspruch auf ein Wegerecht hat, dann muss diese natürliche oder Juristische Person auch im Grundbuch als Nutzniesser des Wegerechtes eingetragen sein. Und wenn nur drin steht: …der jeweilige Besitzer des Grundstücks „B“ hat das Recht über Grundstück „A“ zu laufen/fahren/Leitungen legen… etc.
Und nur notariell mit der Zustimmung und Unterschrift des Rechteinhabers im Notarvertrag ist das Austragen des Wegerechtes aus dem Grundbuch möglich.
Und weg ist weg, da können auch zukünftige Erben nichts dran rütteln.
Aber Verzicht auf Rechte durch Handschlag am Stammtisch ist auch mit ´ner Kneipe voll Zeugen rechtlich nicht bindend.
MfG
tantal
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Also mir wurde jetzt vom Notar mitgeteilt das es nicht möglich ist darauf zu verzichten. Im gegenteil, das hintere Grundstück wurde mit einer Weinstube bebaut und hat 12 Parkplätze eingetragen, somit müssten wir rein rechtlich sogar ein Fahrrecht gewähren. Das finde ich ziemlich heftig, wir könnten unser Auto nicht unterstellen und hätten im schlimmsten fall sogar Durchgangsverkehr.
Jedes Grundstück muss erreichbar sein. Also irgendein Zugang zu diesem muss vorhanden sein. Wenn nun also ein Wegerecht besteht, steht dieses. Selbst wenn der Eigentümer des Rechts (Weinstube) dem Verzicht auf dieses Recht zustimmt, geht es nicht zu löschen, wenn das Grundstück auf anderem Wege nicht erreichbar ist.
Allerdings sehe ich die Aussage mehr als grenzwertig, dass hier ein Fahrrecht über das eigene Grundstück zugelassen werden muss.
Darf ich davon ausgehen, dass Sie beabsichtigen, dieses Grundstück zu kaufen? Denn sonst wüssten Sie ja von der Existenz einer solchen Beschränkung, oder?
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Jedes Grundstück muss erreichbar sein. Also irgendein Zugang
zu diesem muss vorhanden sein. Wenn nun also ein Wegerecht
besteht, steht dieses. Selbst wenn der Eigentümer des Rechts
(Weinstube) dem Verzicht auf dieses Recht zustimmt, geht es
nicht zu löschen, wenn das Grundstück auf anderem Wege nicht
erreichbar ist.
Allerdings sehe ich die Aussage mehr als grenzwertig, dass
hier ein Fahrrecht über das eigene Grundstück zugelassen
werden muss.
Darf ich davon ausgehen, dass Sie beabsichtigen, dieses
Grundstück zu kaufen? Denn sonst wüssten Sie ja von der
Existenz einer solchen Beschränkung, oder?
Das vordere Grundstück möchten wir kaufen, jetzt ist es aber so das noch kein Wege oder Fahrrecht im Grundbuch steht, dann könnte mal es doch einfach weg lassen?!
Also mir wurde jetzt vom Notar mitgeteilt das es nicht möglich
ist darauf zu verzichten. Im gegenteil, das hintere Grundstück
wurde mit einer Weinstube bebaut und hat 12 Parkplätze
eingetragen, somit müssten wir rein rechtlich sogar ein
Fahrrecht gewähren. Das finde ich ziemlich heftig, wir könnten
unser Auto nicht unterstellen und hätten im schlimmsten fall
sogar Durchgangsverkehr.
Das vordere Grundstück möchten wir kaufen, jetzt ist es aber
so das noch kein Wege oder Fahrrecht im Grundbuch steht, dann
könnte mal es doch einfach weg lassen?!
Wenn Sie sich dieses Grundstück kaufen, sehen Sie doch, dass die Autos darüber fahren. Danach hinzugehen und dieses verbieten zu wollen, dürfte nicht ganz einfach sein. Unmöglich, wenn es die einzige Möglichkeit ist, das hintere GST zu erreichen.
Warum suchen Sie sich nicht einfach ein anderes Grundstück? Deutschland hat um die 357.000m² Fläche, da sollte sich doch was anderes problemfreieres finden lassen, oder?
Also, derzeit wird die Weinstube über ein Wirtschaftsweg angefahren von der hinteren Seite, wenn wir das vordere Grundstück auf dem sich auch ein Haus befindet kaufen würden, müssten wir diese Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen. Da der Wirtschaftsweg ja nicht öffenlich ist und jedes Grundstück ein Zugang zu einem öffentlichen Grundstück haben muss. Meine Frage war ja, wenn wir beide notariell auf dieses Recht verzichten, ob es denn überhaupt möglich ist. Klar könnten wir auf alles verzichten aber es ist sehr günstig, jetzt wissen wir auch warum und das Haus ist sehr groß, wir haben diese Information ( Wegerecht) erst erhalten als wir kurz vor dem Notartermin standen.
Gruß
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Ja und die beiden Grundstücke waren einmal eins und gehören noch dem Verkaüfer, sie wurden vor 2 Jahren getrennt und es steht bis jetzt auch noch kein Wegerecht drin.
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Dann werden Sie damit leben müssen.
Entweder Sie kaufen das Haus so wie es ist, schaffen Klarheit mit dem Wegerecht oder suchen neu.
Am besten ist es, Sie kaufen das Grundstück mit vollendeten Tatsachen. Entweder es steht ein klar definiertes Wegerecht drin oder es wird im Notarvertrag mit in Auftrag gegeben. Achten Sie darauf, dass von Beginn an klar geregelt ist, was dieses Wegerecht beinhaltet. Wenn jede Woche ein LKW mit Ware über Ihr Grundstück rollt, weil Sie es nicht anders geregelt haben, ist die Wertänderung des Grundstücks von sehr günstig zu sehr teuer gar nicht so unwahrscheinlich.
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Werde morgen mehr erfahren, ist halt schade, die finanzierung ging in Ordnung und dann sowas, werde nochmal schreiben wie wir uns entschieden haben.
Gruß
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