Wegerecht, aber eigentum ungeklärt

hallo, liebe Community!

mal angenommen, es besteht an einem Grundstück xy gegenüber dem benachbarten Grundstück z ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht, es ist aber ungeklärt, wem denn das Grundstück xy überhaupt gehört.
Wer wäre dann eigentlich zuständig, wenn dieser Weg über das Grundstück xy so ramponiert ist, dass das Wegerecht gar nicht ausgenutzt werden kann, sprich, man kann gar nicht zum Grundstück z fahren, obwohl dieses Wegerecht ja im Grundbuch eingetragen ist? Wer wäre im Winter für das Räumen des Grundstücks xy zuständig, damit das Wegerecht ausgenutzt werden kann?

Vielen Dank für Eure Hilfen!

Grüßle
handzahm

Hallo,

hallo, liebe Community!

mal angenommen, es besteht an einem Grundstück xy gegenüber
dem benachbarten Grundstück z ein im Grundbuch eingetragenes
Wegerecht, es ist aber ungeklärt, wem denn das Grundstück xy
überhaupt gehört.

Dafür kann man beim Amtsgericht Einblick in das Grundbuch erhalten,
wo das Eigentum geregelt ist.

Gruß Merger

Ergänzung:
Wenn nun aber der ehemalige Eigentümer eine GmbH ist, welche es nicht mehr gibt - Rechtsnachfolger ungeklärt?
Wer ist bis zur Klärung zuständig?
Wie kann man klären, wer Rechtsnachfolger ist?

Dake für alle Hilfe!

Dafür kann man beim Amtsgericht Einblick in das Grundbuch
erhalten,
wo das Eigentum geregelt ist.

seit wann ist dafür das amtsgericht zuständig? gibt es das grundbuchamt nicht mehr?

Wenn nun aber der ehemalige Eigentümer eine GmbH ist, welche
es nicht mehr gibt - Rechtsnachfolger ungeklärt?

wenn’s nicht geklärt ist, ist es eben nicht geklärt.

Wer ist bis zur Klärung zuständig?

niemand.

Wie kann man klären, wer Rechtsnachfolger ist?

hast du doch selber geschrieben: ist noch nicht geklärt!

irgendwer wird das grundstück später bekommen. vielleicht ein schuldner. vielleicht jemand anders, weil es verkauft oder versteigert wird. wie soll man das denn von hier aus sehen können?

Das Grundbuchamt ist (zumindest in NRW) Teil des Amtsgerichts.

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Hallo,
es ist derjenige „zuständig“, der in der Eintragungsbewilligung die Unterhaltungs- oder Instandhaltungspflicht übernommen hat. Und das muss keineswegs der Grundstückseigentümer sein (siehe zB §1021 BGB). Die Eintragungsbewilligung sollte sich in der Grundakte des Grundbuchs finden.

Gruß vom
Schnabel

Aber klar gibt es die Grundbuchämter.

Damit Du sie zumindest in Rheinland-Pfalz findest - hier der entsprechende Link:

http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/…

Gruß Merger

Das Grundbuchamt ist (zumindest in NRW) Teil des Amtsgerichts.

In Bayern auch :wink:

Das Grundbuchamt ist (zumindest in NRW) Teil des Amtsgerichts.

interessant. danke!

Wenn nun aber der ehemalige Eigentümer eine GmbH ist, welche
es nicht mehr gibt

Wie kann es denn eine GmbH, die über Vermögen in Gestalt des Grundstückes verfügt, nicht mehr geben?

  • Rechtsnachfolger ungeklärt?

Wenn es die GmbH tatsächlich nicht mehr geben sollte und sich im Rahmen des Insovenzverfahrens niemand für das Grundstück interessiert hat, dann fällt es dem Land zu.