Wegerecht als dingliches Recht

Wir haben ein eingetragenes Wegerecht im Baulastenverzeichnis unseres Wohnortes. Beim Bezug unseres Hauses wurde im Rahmen einer Vorderhaussanierung zu unserem Haus ein Plattenweg mit 3 Platten (50 cm/ 150 cm gesamt) in der Breite verlegt. Später wurde hier eine Platte entfernt. Hat uns nur bedingt gestört!

Jetzt meine Frage: Gibt es ein Mindestmaß für eine
Zuwegung zu einem Grundstück unter auch der Beachtung
einer Notfallsituation(Feuer/Unfall) Mir ist noch in vager Erinnerung das Maß von 120 cm. Nur: Die Quelle zu dieser Aussage ist mir leider nicht mehr bekannt.

Schon mal jetzt ein „Danke schön“ an ev. NACHDENKER

Bauordnungsrecht ist Landesrecht.

Evtl. Frage daher nochmal präziser stellen, diesmal unter Vermeidung von persönlichen Bezügen (FAQ:1129).

smalbop