Wir haben ein eingetragenes Wegerecht im Baulastenverzeichnis unseres Wohnortes. Beim Bezug unseres Hauses wurde im Rahmen einer Vorderhaussanierung zu unserem Haus ein Plattenweg mit 3 Platten (50 cm/ 150 cm gesamt) in der Breite verlegt. Später wurde hier eine Platte entfernt. Hat uns nur bedingt gestört!
Jetzt meine Frage: Gibt es ein Mindestmaß für eine
Zuwegung zu einem Grundstück unter auch der Beachtung
einer Notfallsituation(Feuer/Unfall) Mir ist noch in vager Erinnerung das Maß von 120 cm. Nur: Die Quelle zu dieser Aussage ist mir leider nicht mehr bekannt.
Schon mal jetzt ein „Danke schön“ an ev. NACHDENKER