Hallo, gibt es ein Grundsatzurteil oder ein §
der Anderen das Betreten oder drübergehen
angemieteter Stellplätze verbietet,
Mal kurz ne Frage:
Es geht jetzt aber nicht um Nachbarschaftsstreitigkeiten, daß der böse Nachbar einmal den Weg abgekürzt hat und bei Dir auf dem Stellplatz einen Grashalm ermordert hat, oder?
Für solche Dinger ist dann meine Zeit zu kostbar…
es geht nicht um Grashalme, sondern um durchgehen mit Körben und Taschen und Beschädigungen die da durch am Fahrzeug entstehen.
Hausfriedensbruch wohl kaum, weil ich mal denke, daß der STELLPLATZ öffentlich zugänglich ist und Du im Parkhaus selten eine Hecke, einen Zaun, eine andere wirkungsvolle Absperrung angebracht hast. Ein Schild aufzustelllen reicht nicht aus.
Wenn jemand wirklich auf einem als Privatparkplatz gekennzeichneten PP parken würde, wäre es eine Besitzstörung, die zum Abschleppen berechtigen würde, wobei Du die Kosten später zivilrechtlich einklagen müßtest
Dabei interessiert es dann nicht, ob Du da auch parken willst, wollen würdest, gerne geparkt hättest oder wie auch immer. Dann ist es Fakt, daß eine unberechtigte Nutzung fremden Besitzes vorliegt.
In Deinem Fall bleibt Dir wohl nichts anderes übrig als bei Schäden Strafantrag wegen Sachbeschädigung zu stellen. Mit dem Parkplatz selbst das wird wohl eher nix.