Wegerecht bei Umbau

Im Moment plane ich den Neubau meines Dachstuhls und bei der Planung wurde festgestellt, daß die Wand zu meinem Nachbarn so marode ist (ein dicker Riß quer durch die Wand), daß mein Statiker eine Erneuerung der Wand dringend anrät (abreißen und neu Aufmauern). Dabei müßte das Dach des Nachbarn für die Dauer der Baumaßnahmen abgestützt werden und die ausführende Firma auf dessen Dachboden. Bei der Aufmaßnahme wurde nun festgestellt, das die Mauer beiden, ev aber auch ihm alleine gehört. Genaue Pläne liegen für beide Häuser nicht vor.
Problem:
Die Nachbarin der das Haus gehört ist mit Alzheimer in Dauerpflege und geistig nicht mehr in der Lage irgendwelche Entscheidungen zu treffen. Die Nichte, die im Moment versucht, das Haus zu verkaufen, verweigert aber daß wir die Maßnahme durchführen.
Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, daß ich trotzdem die Mauer erneuern und dafür den Dachboden betreten darf (Wegerecht)?
Wenn möglich, eine Antwort mit §§ oder Urteilen

Vielen Dank im Voraus

Andreas Pingel Keuth

Hallo Andreas!

Das hat mit „Wegerecht“ nichts zu tun.
Du müßtest Dich beim Grundbuchamt mal schlau machen, ob beim Nachbarn eine „Baulast“ eingetragen ist.
Wenn beide Häuser an einer Wand hängen, müßte dieses eigentlich so sein.
Baulast hat mit finanz. Belastung nichts zu tun, sondern regelt die nachbarschaftlichen Verhältnisse zwei Grundstücke/Häuser betreffend. Sie schreibt bindend vor, was zu tun ist bzw was gemacht werden muß bei der oder der Baumaßnahme.

Gruß Werner

so ganz allgemein ein kleiner Hinweis! Der Abbruch eines denkmalgeschützen Gebäudes wurde gegen den Willen der Denkmalschützer durch die Ordnungsbehörde der Stadt verfügt; wegen Baufälligkeit und Gefährdung Dritter! Es könnte also sein, daß Dein Dachstuhl Dritte gefährdet, dann greift die Bauaufsicht ein und sorgt dafür, daß die Sicherungsmaßnahme eingeleitet wird. Bevor Du Dich aber auf dieses gefährliche Eis begibst, rede mit Fachleuten (auch von der Bauaufsicht!)

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Hallo,

ich meine, dass es eine sichere Sache ist, wenn mann die Bauordnung zitiert, in der eine Brandwand zur Trennung von Gebäuden notwendig ist, die aneinander grenzen.
Ist die Brandwand marode ist der Brandschutz nicht mehr gegeben.
Brände, vor allen wenn sie nicht auf ein Gebäude beschränkt bleiben, sind immer eine Gefärdung der Öffentlichkeit.
Der Tipp mit der Bauaufsicht ist der beste…
Es ist aber auch in den Nachbarschaftsgesetzen (Privatrecht) meist verfügt, dass der Nachbar sich gegen solch eine Instandsetzung nicht wehren kann. Er muss die Reparatur zu mindest zulassen, warscheinlich sogar mit finanzieren.
Auskünfte über Nachbarschaftsrecht bekommt mann bei Rechtsberatungen und in meiner Gegend auch bei der Verbraucherzentrale (kostenlos).
Ich denke du solltest dich aber zufor nochmal an die Nichte wenden. Sie scheint ja die Eigentumsrechte zu vertrete,

Viel Erfolg
hm

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