Hallo an die Fachmänner(und auch an die Nichtfachmänner)
,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Drei Haus- und Grundstücksbesitzer teilen sich einen Weg als Zufahrt zu ihren Grundstücken mit Wegerechten und allem was dazu gehört. Dieser Weg bestünde aus normalem Schotter und würde schon seit Jahren benutzt. Wenn irgendwo mal ein Loch zu Flicken gewesen wäre, wäre dies immer erledigt worden.
Weiter angenommen, eins der Häuser wäre jetzt verkauft worden. Der neue Besitzer würde sich wünschen bzw. fordern, das der Schotterweg gepflastert würde.
Jetzt kommt meine Frage zu diesem angenommenen Geschichtelein:
Wäre einer der alten Besitzer verpflichtet, sich an den Kosten oder der entstehenden Arbeit zu beteiligen, obwohl ihm der Schotterweg reicht? Wie sähe es aus, wenn sich neuer und ein alter Besitzer einig wären, können diese dem letzten dann sozusagen auferlegen sich zu beugen?
Fragen über Fragen, und alles nur ausgedacht,Fachleute der Welt was sagt Ihr dazu?
Besten Dank
Mikel