Wegerecht, Einfahrt verschlossen

Liebe/-r Experte/-in,
Da gibt es ein Problemmit dem Wegerecht.diese führt durch ein Tor. Das selbe soll nun mit einem elktr. Schließer ausgerüstet werden.Dann muß man ständig anrufen oder sich anmelden.Spontan kann diese Wegerecht nicht mehr ausgeführt werden. Im Grundbuch ist ein Geh-und Fahrrecht ungehindert formuliert worden. Man kann doch nicht, eine Einfahrt von 70m reinlaufen und anrufen. dann zurück zur Einfahrt. vor dem Tor warten bis irgendjemand da öffnet.Man muß dann vor dem Tor halten Bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit hätte man einfach Pech gehabt. einen Schlüssel will man nicht aushändigen. Das dürfte doch kein Problem sein. Wie soll man mit dieser Reaktion umgehen.Es wird generel abgelehnt einen Schlüssel auszuhändigen. Wir sind doch keine Verbrecher.

Hallo, Liberata,

bei Eurer Anfrage fehlen ein paar wichtige Daten: Worum geht es eigentlich? Um eine Wohnung, ein Haus, ein Gewerbegrundstück? Seid Ihr Eigentümer, Mieter, Pächter? Wer will diese Neuregelung treffen: Euer Vermieter, der Vorderlieger (das wäre der Eigentümer des Grundstücks, das an der Straße liegt)?
Bitte ergänzen!

Viamellis

2 Häuser auf einem Grundstück. Beim Verkauf des Vorderhauses wurde ein Wegerecht beim Käufer eingetragen. Vor allem soll auch über den Weg zum dahinterliegenden Haus ein Gastank im Grundstück befüllt werden. sonst gibt es keine Möglichkeit. des weiteren gelangt man auch so zu den Stallungen.

Dies ist auch im Vertrag formuliert worden.Es gibt zwar noch ein Weg zum Haus,aber der hat keinen Zugang hinter das Haus.Wir haben ein eigetragenes ungehindertes Fahr und Gehrecht.nun sollen Wir immer Bescheid geben, wenn wir dadurch gehen wollen. Das stellt für uns eine umständliche Situation und eine Behinderung.Wo liegt das Problem uns einen Schlüssel zu geben. Am kann doch nicht so einfach Vertragliche Veränderungen vornehemn oder? Danke

Ja, wenn das so ist: Ab zum Rechtsanwalt!

Hallo,
es geht um um ein angbautes Wohnhaus. Beide Parteien Eigentümmer. Unser Wegerecht führt über die Einfahrt des Nachbarn.sonst kämen wir nicht an unseren Keller und Garten. Es besteht noch eine kleine Treppe, über die es aber mühevoll ist etwas runter zu bringen. Des weiteren muß unser Gastank hinter dem Haus befüllt werden 1-2 mal im Jahr. dies ist auch nur über den Weg des Nachbarn möglich. All diese Dinge sind schriftlich im Kaufvertrag festgehalten gleiches Grundbuch.