Wegerecht für die Garagenzufahrt

Mein Großvater hat in Berlin ein Grundstück besessen. Dieses wurde in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts geteilt; meine Tante bekam den hinteren Teil und auch die Zufahrt zu diesem Teil und mein Großvater behielt den vorderen Teil und ließ sich ein Wegerecht für die gemeinsame Auffahrt zu beiden Grundstücken auf eine Länge von 15 Metern im Grundbuch eintragen; seinerzeit war dort die Zufahrt zur Garage meines Großvaters.

Mein Vater hat das Haus meines Großvaters abgerissen und 1968 - also vor mehr als 40 Jahren - auf der vorderen (geteilten…) Grundstückshälfte ein neues Haus gebaut. Zwischen diesem Haus und dem Grundstück des hinteren Eigentümers wurde eine Garage errichtet. Um diese nutzen zu können, muss die gemeinsame Auffahrt auf einer Länge von nunmehr 22,4 Metern genutzt werden, was vom Eigentümer des hinteresn Grundstückes auch seit mehr als 40 Jahren „geduldet“ wurde.

Nun verlangt der Eigentümer des hinteren Grundstücks, das für 15 Meter eingetragene Wegerecht zu löschen. Obwohl es sich bei einem Teil der Eigentümer des hinteren Grundstücks um Verwandte handelt, wurde, nachdem die Löschung des Wegerechts durch meinen Vater und mich verweigert wurde, ein Rechtsanwalt eingeschaltet, der nun mit der gleichen Forderung an mich herangetreten ist.

Eines zur Verdeutlichung: Der Eingang zum Haus meines Vaters erfolgt ebenfalls über die gemeinsame Auffahrt - allerdings auf der Strecke von den genannten 15 Metern. Sprich: Wenn mein Vater auf sein eingetragenes Wegerecht verzichten würde, hätte er noch einen Zugang mit einer Breite von 75cm, was den Wert des von ihm erbauten Hauses deutlich reduzieren dürfte…

Nun kündigt der Anwalt der Eigentümer des hinteren Grundstücks an, dass seine Mandanten (meine tante und mein Onkel), wenn mein Vater das Wegerecht nicht streichen lässt, die Auffahrt so blockieren werden, dass die Nutzung der Garage nicht mehr möglich ist.

Meine Frage: Ist dies - nach mehr als 40-jähriger Nutzung der Länge der Auffahrt über 22,4 Meter - zulässig? Meines Erachtens müsste hier ein Gewohnheitsrecht gelten, was die „bauliche Blockade“ verhindern müsste.

Für Eure Antworten vielen Dank vorab!

ThommyBerlin

Hallo ThommyBerlin,

Rechtsauskünfte sind hier nicht zulässig, das hast Du beim Einstellen der Frage mit einem Klick bestätigt. Möglicherweise wird der ganze Thread gelöscht.

Ich wundere mich immer wieder, weswegen - gerade unter Verwandten - Nachbarschaftsstreite ausbrechen. Deswegen - unabhängig von der Rechtslage - nur eine Frage: Kann man sich nicht gemeinsam mit einer neutralen Person (die nennen sich manchmal Mediator) an einen Tisch setzen und das Problem vom Tisch schaffen? Eine neue und der aktuellen Situation angepaste Regelung der Zuwegung dürfte die beste Lösung sein.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

das wäre zu schön - aber wie sagt der Volksmund: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben…

Ein vernünftiger Dialog ist leider nicht möglich, da die Nachbarn auf die Argumente meines Vaters in keiner Weise eingehen sondern auf ihrem Wunsch beharren…

Das vermeintlich naheliegende ist also leider in diesem Fall leider unmöglich - so sehr wir es uns auch gewünscht hätte…

ThommyBerlin

Hallo ThommyBerlin,

Ein vernünftiger Dialog ist leider nicht möglich, da die
Nachbarn auf die Argumente meines Vaters in keiner Weise
eingehen sondern auf ihrem Wunsch beharren…

Es ist schon interessant, daß solche Nachbarschaftskonflikte immer wieder „vom Himmel fallen“. Sollte es eine Vorgeschichte geben, wäre das vielleicht ein Ansatzpunkt.

Du solletst die Frage - aber unter Beachtung der hier geltenden Spielregeln - im Rechtsbrett neu einstellen.

Gruß
Jörg Zabel