Mein Großvater hat in Berlin ein Grundstück besessen. Dieses wurde in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts geteilt; meine Tante bekam den hinteren Teil und auch die Zufahrt zu diesem Teil und mein Großvater behielt den vorderen Teil und ließ sich ein Wegerecht für die gemeinsame Auffahrt zu beiden Grundstücken auf eine Länge von 15 Metern im Grundbuch eintragen; seinerzeit war dort die Zufahrt zur Garage meines Großvaters.
Mein Vater hat das Haus meines Großvaters abgerissen und 1968 - also vor mehr als 40 Jahren - auf der vorderen (geteilten…) Grundstückshälfte ein neues Haus gebaut. Zwischen diesem Haus und dem Grundstück des hinteren Eigentümers wurde eine Garage errichtet. Um diese nutzen zu können, muss die gemeinsame Auffahrt auf einer Länge von nunmehr 22,4 Metern genutzt werden, was vom Eigentümer des hinteresn Grundstückes auch seit mehr als 40 Jahren „geduldet“ wurde.
Nun verlangt der Eigentümer des hinteren Grundstücks, das für 15 Meter eingetragene Wegerecht zu löschen. Obwohl es sich bei einem Teil der Eigentümer des hinteren Grundstücks um Verwandte handelt, wurde, nachdem die Löschung des Wegerechts durch meinen Vater und mich verweigert wurde, ein Rechtsanwalt eingeschaltet, der nun mit der gleichen Forderung an mich herangetreten ist.
Eines zur Verdeutlichung: Der Eingang zum Haus meines Vaters erfolgt ebenfalls über die gemeinsame Auffahrt - allerdings auf der Strecke von den genannten 15 Metern. Sprich: Wenn mein Vater auf sein eingetragenes Wegerecht verzichten würde, hätte er noch einen Zugang mit einer Breite von 75cm, was den Wert des von ihm erbauten Hauses deutlich reduzieren dürfte…
Nun kündigt der Anwalt der Eigentümer des hinteren Grundstücks an, dass seine Mandanten (meine tante und mein Onkel), wenn mein Vater das Wegerecht nicht streichen lässt, die Auffahrt so blockieren werden, dass die Nutzung der Garage nicht mehr möglich ist.
Meine Frage: Ist dies - nach mehr als 40-jähriger Nutzung der Länge der Auffahrt über 22,4 Meter - zulässig? Meines Erachtens müsste hier ein Gewohnheitsrecht gelten, was die „bauliche Blockade“ verhindern müsste.
Für Eure Antworten vielen Dank vorab!
ThommyBerlin