mein Nachbar möchte sein Grundstück verkaufen, auf dem ich ein Wegerecht habe. Er bittet mich nun dies im Zuge der Verkaufs zu löschen.
Meine Frage wäre nun, gibt es einen „Richtwert“, was mein Wegerecht
wert ist?? Zum Beispiel x% des Verkaufserlöses des Grundstücks, oder
gibt es einen sonstigen Anhaltspunkt?
Ich möchte meinem Nachbarn keinen Stein in den Weg legen, aber verschenken will ich mein Wegerecht auch nicht.
Bedanke mich für Ihre Mühe und Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen,
Peter Herrenbrück
Hallo Peter!
Nicht abgeben!!
Wer weiß, wozu Du dieses Wegerecht noch mal brauchst.
Wir haben (leider) 300 m Weg zu unserem Haus, worauf unser Nachbar auch das Wegerecht hat. Uns wäre es auch lieb, wenn er es abgeben würde. Aber ich an seiner Stelle würde es behalten.
Ansonsten ist es Verhandlungssache. Wenn Ihr den Weg kaum braucht, schenkt es ihm. Aber:
Sollte der neue Besitzer sagen : Für Euch kein Durchgang mehr, seid ihr die Dummen.
Also da würde ich gut überlegen.
Gruß Werner
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Genau!
Der nachbar kann sein Grundstück zu dem aktuellen Verkehrswert doch auch mit dem Wegerecht (welches meistens auch einen besonderen Sinn hat) verkaufen.
Fehlt das Recht ersteinmal kann es später zu erheblichen Problemen und Wertminderungen des Grundstücks kommen.
Eigentlich müsstest Du für das Recht zumindest soviel Geld bekommen, wie der Verkaufserlös des Nachbargrundstückes durch den Rechtswegfall steigt und dann kann es dein Nachbar auch gleich lassen.
bent