Wegerecht, Hecke pflanzen und Tor vorverlegen

Hallo,

unser Nachbar hat ein Wegerecht eingetragen. Die Einfahrt bzw. der Grund gehört uns. Weiter dahinter haben wir ein Tor errichtet wegen der Hunde und dass das Grundstück abgeschlossen ist.

Dieser regt sich regelmäßig auf, das unsere Hunde ab und zu draußen sind und hinter dem Tor und auch mal bellen. (er schreit die Hunde an, bewirft sie mit Stöckern etc.)
Er geht dann in unsere Einfahrt (unser Grundstück lt. Katasteramt u. Grundbuch) und vertreibt die Hunde oder schmeißt z.B. seinen Gartenmüll auf unser Grundstück. Er jätet an seinem Zaun Unkraut und schmeißt es dann auf unser Grundstück.
Wenn man von der Straße aus schaut ist sein Zaun links gelegen. Sein Zaun ist aus Holz ca. 60 cm hoch, dahinter liegt seine Gartenmiste.
Unser Zaun ist gegenüber, Maschendraht 1,20 hoch und dazwischen ist unsere Einfahrt mit zurück versetztem Tor. (Bis zum Tor ca. 16-18 m)
Er hat zu seinem Grundstück eine andere Einfahrt die dieser seit Jahren ausschließlich nutzt.

Wir haben das Haus/Grundstück vor ca. 3 Jahren gekauft.
In unserer Einfahrt ist also sein Zaun, er hat dort kein Tor drin was er nutzt, auch keine Einfahrt auf sein Grundstück, wie schon oben erwähnt.

Meine Frage: Wir möchten jetzt gegenüber seines Zaunes eine Hecke pflanzen, mit 50 cm Abstand, dann könnte diese lt. Gartengesetzt bis 2,0 m hoch werden und möchten unser Tor vorverlegen an die Straße.
In unserer Einfahrt parken auch ständig irgendwelche Leute oder wenden (dies stört auch enorm). Auch aus diesem Grund möchten wir das Tor an die Straße vorverlegen.

Kann der Nachbar mir dies verbieten?

Falls er (obwohl er ja noch nicht einmal ein Tor im Zaun hat) unser Grundstück überqueren will, (er hat ja Wegerecht) könnte er verlangen das ich meine Hunde einsperren muss?

Das Tor muss auf alle Fälle immer geschlossen gehalten werden, da wir Hunde und Pferde haben.

(Wer haftet wenn die Hunde oder Pferde rauslaufen …)

Weiß jemand, ob ich das Wegerecht aus den vorgenannten Gründen austragen lassen kann ohne seine Zustimmung haben zu müssen…
Sicher müssen wir den Notar bezahlen, aber darum geht es nicht.

Kann er die Austragung verweigern…?

Über hilfreiche Antworten, würde ich mich freuen. (aber bitte nur fachlich Wissende) :wink:

Wegerechte können gelöscht werden, wenn das Herrschende Grundstück dies nicht mehr benötigt. Auf zustimmung muss ggf. geklagt werden.