Wegerecht / Illegale Abfallentsorgung

Hallo zusammen,

mal angenommen es kauft die Person A ein Haus mit Kaufgrundstück in einer Reihenhaussiedlung. An das Reihenendhaus der Person A grenzt ein weiteres Grundstück B, welches Person A ebenfalls gekauft hat. Im Grundbuch ist eingetragen, dass Person A den Nachbarn auf dem Grundstück B Wegerecht zu gewähren hat.

Im Laufe der Zeit stellt Person A fest, dass auf dem Grundstück B wiederholt Abfälle (Autoreifen, defekte Fahrräder, Lack- und Farbdosen, Grünabfälle, Glasbruch, zementhaltige Abwässer) entsorgt werden. Person A lässt die Abfälle z.T. kostenpflichtig entsorgen und schaltet in einem Fall die Polizei ein.
Da jedoch weiterhin Abfälle auf dem Grundstück B entsorgt werden, überlegt Person A, wie man dem Treiben Einhalt gebieten kann.

Gibt es für Person A eine Möglichkeit, das Wegerecht einzuschränken (abschließbares Tor) oder aufzuheben (Zaun)?
Welche anderen Möglichkeiten bestehen für Person A um die illegale Abfallentsorgung auf dem Grundstück B zu unterbinden?

Gruß

Stefan

Hallo,

ähm, es kann sein, dass ich wirklich etwas Verständnisprobleme habe, aber:

  • Grundstück A und B gehören A
  • Grundstück A hat ein Wegerecht zugunsten Grundstück B
  • auf Grundstück B liegt Müll
  • A will nun das Wegerecht aufheben

…verdächtigt sich A selbst?

Zum rechtlichen:
Also, wenn die Dienstbarkeit auf A zugunsten B ist und beide Grundstücke A gehören, kann A natürlich einvernehmlich mit sich selbst diese Dienstbarkeit aufheben.

Vielleicht habe ich den Fall auch nicht verstanden…

Gruß
Dea

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Hallo,

da ich den Fall auch so verstanden habe, das Sternchen, und noch folgende Erläuterung: Das Wegerecht ist doch nicht für Hinz und Kunz, sondern für den Eigentümer des Hinterliegergrundstücks, damit dessen Grundstück erschlossen ist, er und die von ihm hierzu Berechtigten an das Grundstück dran kommen, … Wenn der nicht will, dass man an das Grundstück dran kommt, dann kann er das Grundstück umzäunen, … Und wenn zufällig der Eigentümer des dienenden Grunstücks die Chance hat, gleich den Notweg komplett dicht zu machen, und der Eigentümer des berechtigten Grundstücks damit einverstanden ist (was man bei Personenidentität wohl vermuten sollte), dann ist das auch kein Ding.

BTW: Ich würde das Notwegerecht nicht aus dem Grundbuch löschen lassen, wie in der anderen Antwort vorgeschlagen. Denn das Notwegerecht ist sicher nicht zugunsten einer konkreten Person, sondern zugunsten des jeweiligen Eigentümers des berechtigten Grundstücks eingetragen. Sollte dieses also mal wieder veräußert werden, müsste das Wegerecht ohnehin wieder eingetragen werden, und jede Änderung am GB verursacht Kosten. Also drin lassen, und einfach Fakten schaffen.

Gruß vom Wiz

Ergänzung: Wegerecht / Illegale Abfallentsorgung
Hallo nochmal,

da sich Verständnisprobleme ergaben, beschreibe ich die Lage hier noch einmal detaililerter.

Westlich, längs des Grundstückes mit dem Haus (welches wir nun Grundstück A nennen wollen) liegt das Grundstück B, welches quasi einen unbefestigten Wirtschaftsweg darstellt. Westlich des Grundstücks B liegen quer mehrere Nachbargrundstücke, die mit den Gärten an das Grundstück B angrenzen, sowie ein weiterer rechtwinklig einmündender Wirtschaftsweg. Nach Norden und Süden setzt sich der Wirtschaftsweg (der auch aus dem Grundstück B besteht) fort, bis er auf normale Straßen trifft. Nördlich und südlich des Grundstückes A befinden sich städtische Zufahrtswege zu den Grundstücken, welche die östlich von Grunstück A gelegenen Grundstücke mit der am östlichen Ende der Häuserreihe gelegenen Straße verbinden. Eine Besonderheit dabei ist, dass diese Straße eine Sackgasse ist, welche jedoch unter anderem durch das Grundstück B für Fußgänger und Radfahrer durchlässig wird.

Es sei angenommen, dass das Wegerecht im Grundbuch nicht auf einen bestimmten Personenkreis eingegrenzt ist. Der Eintrag im Grundbuch laute: „Grunddienstbarkeit; Recht zum Betreten und Befahren mit Fahrzeugen aller Art“

Bisher ist das Grundstück B sowohl von den an Grundstück B anwohnenden Nachbarn, als auch in höherer Frequenz von Personen aus der weiteren Nachbarschaft genutzt worden.

Als Abfallentsorger wird bisher niemand konkret verdächtigt, jedoch ist es wahrscheinlich, dass die Abfälle eher aus der weiteren Nachbarschaft stammen.

Gruß

Stefan