Ich betreue als Architekt eine Gruppe von BauherrInnen, welche eine ehemalige Gaststätte mit Hotel im Außenbereich erwerben und zum Wohnen/Arbeiten und Sonntags-Cafe umnutzen wollen. Hierfür werde ich eine Bauvoranfrage stellen.
Das Grundstück ist bisher (seit ca. 100 Jahren) durch einen ca. 4m breiten, geschotterten Weg erschlossen. Dieser führt über ca. 120 verschiedene Flurstücke (meist Wald), bildet selbst kein eigenes Flurstück, hat also sehr viele verschiedene EigentümerInnen. Wir halten es nicht für realistisch, in deren sämtlichen Grundbüchern ein Wegerecht verankern zu lassen. Das Bauamt weist jedoch auf das Fehlen einer ordnungsgemäßen Erschließung hin und bittet (wohlwollend) darum, vergleichbare Situationen und ihre (bau)rechtliche Behandlung beizubringen, um den Antrag auf Umnutzung positiv bescheiden zu können.
Haben Sie / habt Ihr da einen Hinweis?
Mit herzlichem Dank im Voraus,
Thomas Meier
Hallo !
Zunächst frage ich mich, ob überhaupt eine Umnutzung stattfindet, gewerbliche Nutzung und Nutzen zu Wohnzwecken fand vorher schon statt.
Weiterhin fraglich ist, ob seitens der Stadt auch in Zukunft eine Duldung dieses Anrainerweges möglich ist oder ob diese auf eine ordentliche Eerschließungsstrasse besteht.
Diese kann über einen Bebauungsplan geschaffen werden, das dauert lange und kostet der Stadt Geld, welches sie vielleicht nicht ausgeben mag.
Unter Hinweis auf folgenden Link :
http://www.auslandsjournal.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,…
weise ich auf die Problematik hin, wenn einem Anlieger die Nutzung nicht mehr passt.
Am elegantesten und nicht ganz ohne Aufwand ist es, sich einen Tag ins Katasteramt zu bewegen, alle Eigentümer mit Flurbezeichnung etc. zu ermitteln, diese mit einem Formschreiben zum Verkauf der jeweiligen wenigen Quatratmeter zu bewegen, einen ortsüblichen Preis für Ackerland oder Waldfläche von der Stadt vorschlagen lassen und mit deren Unterstützung zu verhandeln.
Im Erfolgsfalle wären für alle Zeiten die Fronten klar.
Wünsche Ihnen gutes Gelingen !
Gruß
Horst Klein
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Lieber Herr Meier,
leider kann ich diese Frage nicht kompetent beantworten.
Tut mir wirklich leid!
Beste Grüße
Hallo
Im Außenbereich hatte ich vor ein paar Jahren ein Ähnliches Problem. Allerdings waren die Grundstücke für das Wegerecht zum größten Teil in der Hand des Hofeigentümers. Wenn es möglich ist kann man am besten einen neuen Weg über das Grundstück des Hotels verlegen, ist das nicht möglich kann man nur eine finanzielle Lösung mit den Eigentümern des Weges ins Auge fassen.
Tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen kann.
Guten Tag Herr Meier,
ihr Problem ist nicht so einfach zu beantworten. Vergleichbare Sachverhalte kann ich nicht nennen. Auf jeden Fall ist mit der Nutzungsänderung der Bestand des Gebäudes nicht mehr gegeben und muss neu nach den derzeitig geltenden Gesetzen beurteilt werden. Die urspüngliche Nutzung mag im Außenbereich noch ausnahmsweise verträglich gewesen sein, die neue Nutzung muss nach § 35 Abs.2 BauBG beurteilt werden. Und danach führen viele Sachverhalten der neuen Nutzung zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, vor allem leistet es Vorschub für eine Zersiedelung.
Hier kann nur abgewartet werden, wie die Behörde Ihren Vorbescheid behandelt. Auf alle Fälle fehlt es an der gesicherten Erschließung, wenn der Zugang nicht geregelt ist. Diese ist aber eine zwingende Voraussetzung für die Genehmigung. Von den 120 Eigentümern braucht nur einer mit der neuen Nutzung nicht einverstanden sein und das ganze Vorhaben kippt um.
Soweit meine Beurteilung, leider keine positive Aussage in Ihrem Sinne aber an der Gesetzeslage orientiert.
FG Harald Kupfer
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