Hallo,
Ich besitze zwei Grundstücke die ein anderes Grundstück umschließen. Für dieses Grundstück besteht kein Wegerecht. Der Besitzer will ein Haus darauf bauen. Muss ich ihm Wegerecht einräumen?
Hallo,
wie kommt Herr Meier zurzeit auf das Grundstück?
Gibt es eine Grundbucheintragung das er über die Grundstücke von Herrn Müller darf?
Es gibt ein Notwegerecht, aber das gilt nicht für Zugänge die man für den gewöhnlichen Zugang bei bebauten Grundstücken braucht.
Im übrigen gibt es ohne geregeltem Zugang keine Baugenehmigung.
nicki