Wegerecht nach Grundstücksteilung

Hallo allerseits,

wenn ein Grundstück ein Wegerecht hat und dieses Grundstück durch teiweisen Verkauf geteilt wird geht das Wegerecht auf jeden einzelnen Teil über?
Beispiel:
A hat eingetragene Grunddienstbarkeit
B das ursprüngliche Grundstück mit Wegerecht wird geteiltin
B1 und B2

Hat B1 das selbe Überfahrtsrecht wie B2 ?

Beispiel:
B1 wird verkauft, A geht zum neuen Eigentümer und will Wegerecht löschen ohne B2 zu informieren, kann diese Löschung rückgangig gemacht werden?

Besten Dank
Elmar

Moin!

Na, ich denke, es kommt darauf an, ob das Wegerecht dann in REALITÄT auf einem der beiden Grundstücke oder auf beiden ausgeübt werden kann / muss… Nein?

Gruß
Jogi

Hallo,

Ist es entscheident ob ein Wegerecht genutzt wird?
Kann es bei nichtgebrauch gelöscht werden?
Für B1 ist es unwichtig, daher besteht die Gefahr daß dieser es löschen läßt, B2 dagegen kommt nur über diesen Weg an seine Garage.

Danke
Elmar