Hallo allerseits,
wenn ein Grundstück ein Wegerecht hat und dieses Grundstück durch teiweisen Verkauf geteilt wird geht das Wegerecht auf jeden einzelnen Teil über?
Beispiel:
A hat eingetragene Grunddienstbarkeit
B das ursprüngliche Grundstück mit Wegerecht wird geteiltin
B1 und B2
Hat B1 das selbe Überfahrtsrecht wie B2 ?
Beispiel:
B1 wird verkauft, A geht zum neuen Eigentümer und will Wegerecht löschen ohne B2 zu informieren, kann diese Löschung rückgangig gemacht werden?
Besten Dank
Elmar