Wegerecht rückgängig machen

kann ein ins Grundbuch eingetragenes Wegerecht wieder gelöscht werden?
Der Besitzer hat sein Grundstück verkauft und nun hat der Nachfolger dieses Wegerecht,was ich aber nicht möchte.

Hallo,
es kommt darauf an, wie der Vertrag formuliert wurde. Wenn das Wegerecht für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks eingetragen wurde, kann man das Recht nur mit Zustimmung des Berechtigten löschen lassen.

Viele Grüße von der Blonden

Hallo,

Es steht „jeweiliger“.
Somit ist alles klar.

Danke
Dietmar