Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
In einer älteren Siedlung gibt es einige lange Häuserreihen, welche nur über Fußwege erreichbar sind. Diese Wege gehen über die jeweiligen Grundstücke der einzelnen Häuser. An einem Weg befinden sich vielleicht 8 Häuser und er ist 50 Meter lang. Jedes Haus besitzt ein Wegerecht über die davor liegenden Grundstücke.
Nun stellen wir uns vor, dass dieser Weg stock finster ist. Die Straßenbeleuchtung reicht dort nicht hin. Auch der Weg ist nicht gut befestigt und es gibt überall Stolperfallen.
Wie sähe die rechtliche Lage aus? Wer ist für die Beseitigung der Mängel im Weg zuständig? Vor allem würde mich aber sehr interessieren, wie es mit der Beleuchtung aussieht. Im Dunkeln kann dort niemand lang gehen ohne die Gefahr eines Sturzes einzugehen. Wer muss nun für die Beleuchtung sorgen? Kann sogar die Gemeinde dafür verantwortlich sein? Oder die einzelnen Hauseigentümer? Oder nur der, den es stört?
Viele Grüße