Wegerecht und Instandhaltung

Hallo, das Grundstück ist über ein anderes Grundstück nur zu erreichen. Im eingetragenen Wegerecht steht, das das dahinterliegende Grundstück zu 68% für die Instandhaltung und der Eigentümer zu 32% aufkommen muss. Das Problem ist nur das der Eigentümer die Strasse nicht Instandhalten möchte. Kann man Ihn dazu Zwingen? Oder muss man es so hinnehmen und darf die Strasse nicht „Flicken“ mit Kaltbitumen. Muss der Eigentümer immer gefragt werden wenn man etwas Instandsetzen möchte?
Danke für die Antworten

Hallo,

Im eingetragenen Wegerecht steht, das das dahinterliegende Grundstück zu 68% für die
Instandhaltung und der Eigentümer zu 32% aufkommen muss. Das Problem ist nur das
der Eigentümer die Strasse nicht Instandhalten möchte. Kann man Ihn dazu Zwingen?

„Möchte“ interessiert hier gar nicht,da der Eigentümer an die Grundbucheintragung gebunden ist,sprich er hat 32 % der Kosten beizusteuern.

Da mehr als 2/3 der Unterhaltskosten ohnhin dem Nutznießer dieses Rechtes eingeräumt wurden,kann er auch (Mehrheit) nach eigenen Ermessen die Instandhaltung durchführen.

Hallo

Da mehr als 2/3 der Unterhaltskosten ohnhin dem Nutznießer
dieses Rechtes eingeräumt wurden,kann er auch (Mehrheit) nach
eigenen Ermessen die Instandhaltung durchführen.

Instandhaltung = Wiederherstellung des vorh. Zustandes.

Schotterweg = Ausbessern des Schotterweges, Füllen der Löcher und Spurrillen mit Schotter und ggf. abrütteln

Plasterweg = Absenkungen ggf. aufnehmen und neu verlegen und auf Höhe bringen

Was sicherlich nicht geht (trotz 2/3 Kostenbeteiligung) ist eine komplette Erneuerung oder Änderung(Verbesserung) der Zuwegung. Also von Schotterweg auf Pflaster oder Asphaltdecke umstellen.

MfG
duck313

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Hallo,

doch doch…da ohnehin schon Teerdecke vorhanden ist,kann man diese auch neu teeren…

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