Wegerecht..Verhalten des Nutzers

Eine etwa 70 Meter langer, gerader Weg.
Der Eigentümer des vorderen Grundstücks (A)und somit ca 50 Meter des Weges, der direkt an Haus und Teilen des Gartens vorbei führt, gewährt dem hinteren Haus(B) eingetragenes Wegerecht.
Mit den Nutzern aus B hat A immer wieder Probleme. Die lange, gerade Auffahrt wird immer wieder sehr schnell befahren, alo als „Rennstrecke“ genutzt.
A hat B mehrfach gebeten, später aufgefordert auf der Auffahrt bitte langsam zu fahren, da nicht zuletzt schon Katzen zu Schaden gekommen sind.
Leider ohne Einsicht von Mieter B. Auch den Vermieter interessiert es nicht.
Stattdessen kam von B die Aufforderung, dass A seine hohe Hecke, die an Teilen der Auffahrt wächst zu stutzen oder zu entfernen, da man an der Straße halten müsse und nicht direkt auf die Straße durchfahren könne.
Da A nun kein Interesse an weiteren Diskussionen hat, gibt es die Überlegung auf der „Rennstrecke“ Straßenschwellen anzubringen. Die würde die Übefahrung weiter ermöglichen aber nur in langsamen Tempo.
Kann B sich gegen die Schwellen wehren ode könnte es zu Problemen kommen.
…oder hat noch jemand eine andere Idee

das würde ich dann schonmal nicht machen :stuck_out_tongue_closed_eyes:

sonst fährt Hajo noch schneller(!)

Wurde auch nicht gemacht

Ob solche Schwellen erlaubt sind, weiß ich nicht- rechtlich hat der Vermieter ganz sicher Mitspracherecht. Diesen mit ins Boot zu holen, ist womöglich gut möglich?

Wenn Tiere zu Schaden kommen- wie sieht es dann mit Ersatzansprüchen aus? Hab nun keine Ahnung, wie eine Katze eingeordnet wird aber ich meine Tiere, werden als Sache vor Gericht eingeordnet und wäre dann das keine Sachbeschädigung?
gibts keine Gegenstände, die auch mal in der Einfahrt rumliegen können :wink: ?? Kinderfahrrad…zB ?

Letztlich geht es hier um gegenseitige Rücksichtnahme und der Bereitschaft dazu.
Gibt es denn keinen anderen Weg als sich auf der Bühne der Einfahrt- zu be-kriegen?
Natürlich wird man immer wieder Wege finden um sich einen reinzuwürgen- weil hier jeder Recht haben will.
Aber worum geht es denn tatsächlich?

Was sind das für Leute? Wie leben die? Was ist denen wichtig? Worauf legen die Wert?
ihr müsst euch einen Lebensbereich teilen und man kann mit-einander und auch gegen-einander arbeiten. Was will jeder?

Vielleicht lohnt es sich, die Zeit für ein menschliches Miteinander zu finden.
Denn jede Machtdemonstration und damit Unterwerfung des Gegenüber, führt nur zu erneutem Ärger und Wut.
Wo soll das enden?

Auf welchen Fakten basiert denn diese Einschätzung?

Wäre es, aber das hat ja mit der Frage nichts zu tun.

Das alles hat mit der Rechtsfrage genau was zu tun?

  1. Was ist denn da genau eingetragen? Ist die Nutzung durch Kraftfahrzeuge explizit erlaubt oder gar geregelt?
  2. Wie ist die Zufahrt zu diesem Weg geregelt? Ist der Weg faktisch Teil des öffentlichen Straßenraums oder ist er bspw. durch einen Poller, eine Schranke o.ä. abgesperrt oder die Einfahrt erkennbar so gestaltet, daß es sich um eine Privatstraße handelt, die nur durch die Anwohner genutzt werden darf?

Grundsätzlich gilt, daß der Eigentümer sein Grundstück (und dazu gehört auch der Weg) im Rahmen der Bauvorschriften so gestalten kann, wie er möchte, wobei aber die Nutzung des eingeräumten Wegerechts durch die Art der Gestaltung nicht unzumutbar eingeschränkt wird. Dabei ist auch die Nutzung des Wegs zu beachten. Sofern bspw. das hintenliegende Haus über eine Ölheizung verfügt, muß die Straße natürlich auch für größere Fahrzeuge wie Tankfahrzeuge befahrbar sein.

Diese Aufforderung erscheint mir aus Verkehrssicherheitsgründen nicht unbillig. Man muss an der Ausfahrt nach rechts/links schauen können um den Querverkehr zu erkennen, bevor man einbiegen kann.
Ein Sichtbehinderung ist gefährlich, wenn man sich blind vortasten müsste und dabei schon teils auf der Fahrbahn steht.
Man müsste die Situation mit der Hecke und Ausfahrt genau im Bild sehen können, aber so nach der Schilderung kann B durchaus ein Recht auf Kürzung der Hecke haben (Stichwort Sichtdreieck).

Nicht um dort rauszurasen ! Aber um gefahrlos aus- und einzufahren.
Das Tempo auf dem Stichweg kann man schon beschränken, das behindert ja nicht das Wegerecht an sich. Tempo 10 km/h erscheint angemessen und zumutbar bei der kurzen Strecke.
Eigentlich müsste ein Temposchild plus ein Anschreiben an B und seinen Mieter ausreichen, das durchzusetzen.
Notfalls muss man B abmahnen.

MfG
duck313

Eigentuemer ist der Vermieter von A

Steht das irgendwo? Und wer ist der Vermieter von B? Dabei scheint es mir doch eher um den Vermieter zu handeln, der im Text erwähnt wird.

Tatsächlich werden bei der Verkehrsplanung teilweise bewußt Sichthindernisse an Kreuzungen bzw. Einmündungen plaziert, um diese möglichst unübersichtlich zu gestalten, so daß die Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit drastisch reduzieren müssen. So weit die Theorie. In der Praxis führt das allerdings oft dazu, daß die Verkehrsteilnehmer auf Blindflug schalten und über eine Geschwindigkeitsmaximierung das Gefahrenpotential zu reduzieren versuchen - frei nach dem Motto: „je schneller ich da weg bin, desto weniger kann passieren.“

Das steht da aber nicht. Vielmehr will der Wegerechtinhaber die Hecke weghaben, damit er in einem Rutsch auf die Straße durchfahren und erst nicht lang halten und kucken muß. Insofern könnte es gerade richtig sein, daß die Hecke da stehen kann, damit der Kollege nicht auf den Gedanken kommt, den Tiefflug gleich auf der regulären Straße fortsetzen zu können.

Der verkappte Rennfahrer hat wohl eher das Recht, am mutmaßlich kreuzenden Gehweg, spätestens aber an der Einmündung des Weges anzuhalten und sich einen Überblick über die Verkehrslage zu verschaffen. Ein Recht auf Kappung einer Hecke zwecks Überschreitung der angemessenen Geschwindigkeit gibt es nicht.

Das ist ja jetzt schon möglich.

Gruß
C.

ich widerspreche Dir nicht.

Aber ich kann diese Schlussfolgerung " weil der rasen will soll die Hecke gekappt werden" nicht aus der Frage entnehmen. Das ist eine Vermutung des A, weil B nach seiner Meinung sowieso zu schnell auf der Zuwegung fährt.

Ich sagte ja, man müsste das im Bild oder vor Ort direkt sehen.

Die Aussage des B, die hier in indirekter Rede wiedergegeben wurde, nehme ich als gegeben hin:

So wie der Sachverhalt geschildert ist, ist es also tatsächlich Bs Begehr, in einem Rutsch auf die Straße durchzubrettern, woran ihn nur die Hecke hindert. Selbst wenn es sich um den zweiten Halbsatz nur um eine Interpretation des Fragestellers handelt und nicht um eine indirekt wiedergegebene Rede des B, ändert das aber nichts am grundsätzlichen Sachverhalt. Die Hecke muß auch im zweiten Fall in aller Regel nicht weg; vielmehr müssen die Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit an die örtlichen Gegebenheiten anpassen.

Ohne selber zu viel interpretieren zu wollen, handelt es sich hier aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um eine reguläre Einmündung, sondern um die „Begegnung“ einer Straße und eines sog. anderen Straßenteils (https://verkehrslexikon.de/Module/AndererStrassenteil.php). Von dort ausfahrende Verkehrsteilnehmer haben sowieso keine Vorfahrt, sondern müssen vielmehr Vorfahrt gewähren. Eine Hecke ist insofern an der Stelle der Verkehrsberuhigung nur förderlich. Selbst WENN die Hecke die Sicht behinderte, wäre eher die Installation eines Spiegels in Erwägung zu ziehen als die Abholzung einer Hecke.