Wegerecht wird nicht geschont

Liebe Fachmänner,
Frau A hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Diesem Hof angeschlossen ist - getrennt durch einen Zaun mit Tor - der Hof eines anderen MF-Hauses B. Dort kann der Hof jedoch auch über den eigentlichen Hauseingang über den Hausflur erreicht werden.
Die Bewohner des Hauses B entsorgen ihren Müll ständig in den Mülltonnen des Hauses A, weil trotz der vielen eigenen Tonnen diese schon nach kurzer Zeit voll sind. Außerdem kommt es regelmäßig zu Lärmbelästigungen, wenn die Bewohner B nachts das Tor knallen und sich lautstark unterhalten, wenn sie mit dem Fahrrad Heim kommen. Vom zermanschten Rasen mal abgesehen. Rücksichtnahme wird ja anscheinend leider immer mehr überbewertet :disappointed: Die Verwaltung des Hauses B wurde mehrfach auf die Misstände hingewiesen, ändern tut sich leider nichts.
In dem Grundbucheintrag der Frau A steht nichts von einem Überwegungsrecht und auch in der Teilungserklärung ist nichts dazu zu finden.
Meine Fragen: 1. Kann es bei einem MF-Haus anderswo einen Eintrag dazu geben?
2. Kann man die Überwegung unterbinden, also das Tor verschließen, und was ist rechtlich dazu notwendig? Schließlich ist der Hof B für die Bewohner auch anders zu erreichen. Zur Müllentsorgung kann das Entsorgungsunternehmen einen Schlüssel erhalten…?!
Vielen Dank für die Hilfe
Andrea

Wie immer bei solchen Fragen müsste man einen Lageplan sehen können.

Warum gibt es einen überhaupt einen Zaun mit Tor ?
Ist nicht jeder Hof über das zugeordnete Haus erreichbar ?
Gibt es für jeden Hof noch einen direkten Zugang zur Straße ?

Offenbar ja nicht, wenn man das mit der Müllabfuhr anspricht ?
Die Tonnen beider Häuser werden über nur einen Hof zur Straße geschafft ?

Mfg
duck313

bei uns (in D) erwarten die den Müll an der Straße. Gehen die bei Euch über Euren Rasen??

Hallo,
wenn im Grundbuch der Wohnung Frau A’s kein Wegerecht eingetragen ist, gibt es ggf. drei weitere Möglichkeiten:

  • das Haus Frau A’s ist ein Erbbaurecht, dann könnte es im Grundbuch des Grundstücks eingetragen sein
  • es ist ein öffentliches Recht per Baulast gesichert (für die Erschließung, die Zuwegung oder einen Rettungsweg)
  • das Grundstück wurde von vornherein mit zwei MFH bebaut, dann müsste ein „Wegerecht“ irgendwo in der Teilungserklärung auftauchen.

Ist nichts dergleichen da, könnte es je nach Alter des Hauses noch „wachsweich“ schuldrechtlich im Kaufvertrag der Eigentumswohnungen des Hauses A weitergegeben, in einem Bebauungsplan als private Verkehrsfläche zum Haus B festgesetzt oder in grauer Vorzeit mal vom Bauherren/Eigentümer des Hauses A bei Errichtung des Hauses B im Rahmen der Baugenehmigung des Hauses B durch Abweichung, nachbarrechtliche Zustimmung o.ä. geregelt worden sein.

Ist das alles nicht der Fall, ist das Tor „Deko“ und ein Fall für ein - von der gesammten WEG-Gemeinschaft des Hauses A zu beschließendes! - Fahrradschloss o.ä.. Man sollte hier mal eine Eigentümerversammlung des Hauses A einläuten und sich schlau machen.

Die Mitnutzung der Mülltonnen ist natürlich ein NoGo, wenn keine gemeinsamen Mülltonnen da sind. Der Weg, das durchzustzen, wäre aber über Abmahnung, unerlaibte Handlung nach BGB usw. ausgesprochen mühsam. Es ist ggf. einfacher, sie genauso zu sichern. Ggf. kriegt man einen widerrechtlche Nutzer auch über die örtlichen Abfallsatzungen oder Landesgesetze "zu fassen’.

Gruß vom
Schnabel

Servus,

das ist von Ort zu Ort verschieden. Es gibt auch in D Städte, wo ein Voraustrupp von zwei Mann zu Fuß die Mülltonnen aus den Höfen auf die Straße und nach der Leerung wieder auf den Hof stellt.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Wenn für jeden Miteigentumsanteil (=Eigentumswohnung) ein eigenes Grundbuch angelegt ist, dann sollte es beim Grundbuchamt eine „Stammakte“ geben. Dort könnten Sachen zu finden sein, die alle Miteigentumsanteile betreffen. Die Einsichtnahme könnte aufschlussreich sein.

Gruß
Jörg Zabel

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Zum Beispiel bei uns.
Allerdings im Nebenhaus nicht, dort sind es mehr als 15 Meter – genau 15,50.
Das wurde vor ca. 25 Jahren gemessen und die müssen nun die Tonne an die Straße stellen.
Einfach nur lächerlich wegen 50 cm aber……Bürokratie siegt.
Gruß
Claude

Das nennt sich dann full service oder Vollservice und kostet in diesem Fall auch extra. Ausschließen will ich aber nicht, daß es Gemeinden gibt, wo der Eigen- oder Regiebetrieb das einfach so mit erledigt.

findest du?
und was soll passieren, wenn die toleranzschwelle von 50cm dann immer noch um 0,1mm überschritten wird?
ich finde durchaus, dass es irgendeine grenze geben muss. und diese dann auch gilt.

btw., niemand zwingt die 15,50-hausbesitzer, ihre tonne genau dort aufzustellen. es ist ihre eigene entscheidung.oder die desjenigen, der das haus so blöd angelegt hat. und das kann auch nicht durch irgendein krakeltes ‚BÜROKRATIE!‘ zum problem der gemeinde gemacht werden.

ich versuche zu erklären :slight_smile:
In einem Rechteck befinden sich jeweils Haus A und B nebst Hof. Veranschlaulichbar über ein DIN A4 Blatt, welches „hochkant“ vor Ihnen liegt. Darin liegt oben links als kleineres Rechteck Haus B mit Hof, der Rest in L-Form entspricht Haus A ( Eckhaus) mit Hof und etwas nach hinten ausgerichtetem Garten. Die Kanten des Blattes links und unten entsprechen also den angrenzenden Straßen. Um in den Eingang von Haus A zu gelangen, muss man durch eine Hofeinfahrt. Durch diese Hofeinfahrt kann man dann auch den Hof von Haus B erreichen. Dieser Hof B ist also umgeben von anderen Höfen und hat selber „nur“ einen Zugang durch den dazugehörigen Hausflur - keine Einfahrt wie bei uns.
Warum es diesen Zugang im Hof gibt, weiß ich nicht. Vielleicht war es ursprünglich nur für die Müllwerker gedacht - denn die Tonnen über die Treppen und durch das Haus B zu ziehen wäre wirklich ätzend… Nun rennt aber eigentlich jeder ständig über Hof A, weil es vermutlich wesentlich unkomplizierter ist.
Dass der Hof auch anders zu erreichen ist, habe ich nur geschrieben, damit man nicht an eine Notwendigkeit des Wegerechts denkt - oder wie das heißt…
Weder im Grundbuch noch in der Teilungserklärung ist zu einem Wegerecht etwas vermerkt.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen und danke schon jetzt für die Antwort.

Hier werden die Tonnen vom Hof geholt - und ja, bei Haus A über den Rasen. Ließe sich aber verschmerzen, wenn es denn nur „mal“ die Mülltonnen sind. Schlimmer ist, dass Haus B eben regelmäßig seinen Müll bei Haus A abliefert, weil die Tonnen in Haus B immer ratz fatz voll sind…

Als ich heute beim Grundbuchamt anrief, bekam ich die Auskunft, dass so ein Vermerk auf jeden Fall in jedem einzelnen Grundbucheintrag mit vermerkt sein müsste. Ich habe heute bei der Verwaltung von Haus A angerufen, ob die mal nachsehen könnten, ob schriftlich was vereinbart wurde mit Haus B. In der Teilungserklärung ist dazu ebenfalls nichts vermerkt.
Danke schön!!!

Vielen Dank, danach werde ich mich morgen noch einmal erkundigen - heute bekam ich nur gesagt, dass so ein Vermerk auf jeden Fall in jedem „einzelnen“ Grundbuchauszug vermerkt sein müsste. Aber wer weiß, wie schwammig ich mich am Telefon ausgedrückt habe :blush:
Nachhaken kann nicht schaden…