Hallo zusammen,
folgende Sachlage.
Es gibt 5 Reihenhäuser A1-A5, genau gegenüber die Reihenhäuser B1-B5. Zwischen diesen Reihenhäusern liegt ein Weg über den alle Eigentümer Ihr Haus erreichen.
Der Weg beginnt bei A1+B1 und endet bei A5+B5. Jeder hat an diesem Weg 1/10 Miteigentumsanteil. Alle haben gemeinsam noch einen Garagenhof(falls das wichtig sein sollte)
Nun hat sich A5 gedacht, das er sich einen Parkplatz auf seinem Grundstück vor die Tür baut. Damit ist der Großteil der Nachbarn nicht einverstanden. Der Weg ist nicht irgendwie als Feuerwehrzufahrt oder Privatweg gekennzeichnet.
Der Weg wird übrigens von fast allen „mal“ benutzt zum be-und entladen (10-20 minuten) nur von A5 wird er ständig befahren. Man argumentierte es sei ja keine Strasse.
Alle Reihenhäuser sehen identisch aus, sprich rote Klinker gleiche Balkone. Als ich das Haus gekauft habe, hieß es das das so geregelt sei in der Eigentümergemeinschaft wegen des gleichen Erscheinungsbildes, sodass nicht jemand einfach nen Holzbalkon macht oder sein Haus weiß streicht.
Nun zu meinen Fragen.
- Darf A5 ohne weiteres einen Parkplatz vor seine Tür bauen?
- Kann auf der Eigentümerversammlung durch einfache Mehrheit beschlossen werden, das ein „Poller“ in die Mitte des Weges eingelassen wird?
- Was kann A5 unternehmen um trotzdem vor seinem haus zu parken?
Gruß
Violettas