Wegerecht zwischen Reihenhäuser

Hallo zusammen,

folgende Sachlage.
Es gibt 5 Reihenhäuser A1-A5, genau gegenüber die Reihenhäuser B1-B5. Zwischen diesen Reihenhäusern liegt ein Weg über den alle Eigentümer Ihr Haus erreichen.
Der Weg beginnt bei A1+B1 und endet bei A5+B5. Jeder hat an diesem Weg 1/10 Miteigentumsanteil. Alle haben gemeinsam noch einen Garagenhof(falls das wichtig sein sollte)
Nun hat sich A5 gedacht, das er sich einen Parkplatz auf seinem Grundstück vor die Tür baut. Damit ist der Großteil der Nachbarn nicht einverstanden. Der Weg ist nicht irgendwie als Feuerwehrzufahrt oder Privatweg gekennzeichnet.

Der Weg wird übrigens von fast allen „mal“ benutzt zum be-und entladen (10-20 minuten) nur von A5 wird er ständig befahren. Man argumentierte es sei ja keine Strasse.

Alle Reihenhäuser sehen identisch aus, sprich rote Klinker gleiche Balkone. Als ich das Haus gekauft habe, hieß es das das so geregelt sei in der Eigentümergemeinschaft wegen des gleichen Erscheinungsbildes, sodass nicht jemand einfach nen Holzbalkon macht oder sein Haus weiß streicht.

Nun zu meinen Fragen.

  1. Darf A5 ohne weiteres einen Parkplatz vor seine Tür bauen?
  2. Kann auf der Eigentümerversammlung durch einfache Mehrheit beschlossen werden, das ein „Poller“ in die Mitte des Weges eingelassen wird?
  3. Was kann A5 unternehmen um trotzdem vor seinem haus zu parken?

Gruß
Violettas

Hallo,

Feuerwehrzufahrt…
…Man argumentierte es sei ja keine Strasse.

Fußwege macht man selten freiwillig so breit, daß man da bequem mit dem Auto fahren kann.
Sind die Häuser irgend wie anders von der öffentlichen Straße erreichbar? Wenn dieser „Weg“ die Erschließung der Grundstücke (mit den Häusern) ist, dürfte es schwer werden den Eigentümern die Nutzung zu verbieten. Es ist nun mal so vorgesehen, daß (von seltenen Ausnahmen abgesehen) nur erschlossene Grundstücke bebaut werden dürfen.

Nun zu meinen Fragen.

Die Verwaltung sollte wissen, welche Mehrheiten wofür erforderlich sind.

Cu Rene

Nachbarn nicht einverstanden. Der Weg ist nicht irgendwie als
Feuerwehrzufahrt oder Privatweg gekennzeichnet.

Versteh ich nicht…wenn er 10 Leuten gehört, ist er ein Privatweg.

Der Weg wird übrigens von fast allen „mal“ benutzt zum be-und
entladen (10-20 minuten) nur von A5 wird er ständig befahren.
Man argumentierte es sei ja keine Strasse.

Alle Reihenhäuser sehen identisch aus, sprich rote Klinker
gleiche Balkone. Als ich das Haus gekauft habe, hieß es das
das so geregelt sei in der Eigentümergemeinschaft wegen des
gleichen Erscheinungsbildes, sodass nicht jemand einfach nen
Holzbalkon macht oder sein Haus weiß streicht.

Nun zu meinen Fragen.

  1. Darf A5 ohne weiteres einen Parkplatz vor seine Tür bauen?

Wenn das die Teilungserklärung hergibt.

  1. Kann auf der Eigentümerversammlung durch einfache Mehrheit
    beschlossen werden, das ein „Poller“ in die Mitte des Weges
    eingelassen wird?

Meines Erachtens nicht. Es ist eine bauliche Veränderung, die A5 beeinträchtigt. http://www.m-v-g.de/index.php?id=136

  1. Was kann A5 unternehmen um trotzdem vor seinem haus zu
    parken?

A5 müsste einen entsprechenden Beschluss anfechten.
Gruß n.

Hallo Rene,

ich verstehe nicht ganz. Dieser Weg ist der Zugang zu den Haustüren, also der einzige Weg zu den Häusern, aber was heißt nur erschlossene Grundstücke dürfen bebaut werden???

A5 hat ja lediglich seinen Vorgarten komplett gepflastert und nutzt diese Fläche nun als Stellplatz, dauerhaft.
Der Weg ist nicht wirklich breit so da man ihn als Strasse definieren würde. Also wenn ein z.b. A3 sein Auto auf diesen Weg stellen würde, wäre links wie rechts kein durchkommen mehr. Und zum anderen ist dieser Weg, L-förmig angebracht, will heißen er kommt von B1 und geht dann links in rein, so das er zwischen den Häusern liegt. Um sein Auto nun auf besagten Weg zu bekommen, muß man schon etwas rangieren.

Naja, und Verwaltung gibbet nicht. Sind halt nur 10 Eigentümer die sich seit dem ich dieses Haus gekauft habe vor 10 Jahren noch nicht einmal versammelt haben!

In diesem Sinne!

Danke und Gruß
Violettas

Hallo,
bitte mache deutlicher, ob es sich bei den Hausgrundstücken um Realeigentum oder um eine Eigentumswohnungsanlage handelt. Zum einen schreibst Du, jeder hätte 1/10 Miteigentum am Weg, zum anderen ist von einer Eigentümergemeinschaft an den Häusern und von allgemeinen Erscheinungsbild die Rede. Vor dieser Verdeutlichung ist keine eindeutige Antwort möglich.

Sollte der Privatweg eine Miteigentumsanlage sein und die Häuser im Privateigentum, richtet sich die Rechtsgrundlage des Weges nach dem BGB, nicht nach dem WEG! Eine wesentliche Veränderung dieses Weges (ein Poller und ein Stellplatz dürften eine sein) ist dann nur einstimmig möglich, einen Stellplatz darf aber jeder auf seinem Grundstück anlegen, wie er mag. Letzteres ist beim WEG nicht so.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Der Weg wird übrigens von fast allen „mal“ benutzt zum be-und
entladen (10-20 minuten) nur von A5 wird er ständig befahren.
Man argumentierte es sei ja keine Strasse.

Ist der Weg stabil genug gebaut worden um regelmäßig mit Autos befahren zu werden? Wenn nein, wer soll für die extra Kosten aufkommen?

Alle Reihenhäuser sehen identisch aus, sprich rote Klinker
gleiche Balkone. Als ich das Haus gekauft habe, hieß es das
das so geregelt sei in der Eigentümergemeinschaft wegen des
gleichen Erscheinungsbildes, sodass nicht jemand einfach nen
Holzbalkon macht oder sein Haus weiß streicht.

Riecht nach Eigentumswohnung als Reihenhaus gebaut. Wenn es blöd äuft hat man beide Nachteile auf einmal. Ach so: Wem gehört eigentlich der Weg?

  1. Was kann A5 unternehmen um trotzdem vor seinem haus zu
    parken?

Sich ein Haus mit Parkplatz vor der Tür kaufen. Sorry, geht manchmal nicht anders.

mfg, N3

Hallo!

Schicke doch dem User weiter oben mal die angefragten Details.
Interessiert mich auch.

By the way: was stört A1-B5 eigentlich daran, dass A5 diesen Stellplatz nutzt?
Er ist, möglicherweise neben B5, der einzigem der dies ohne Behinderung der übrigen Eigentümer tun kann, schätze ich. So what?

Gruß,
M.