Wegerechtspflichten für Nutzer

Hallo,

also das Beispiel ist folgendes: Ein Wegeigentümer verlangt vom neuen Wegnutzer, daß dieser den Weg instandhält.
D.h. daß er Unkraut, Wiese mäht, Schnee schippt etc.

Ist das rechtens? Im Grundbuch des Wegenutzers ist ganz allgemein ein Wegerecht eingetragen. Beinhaltet das automatisch die Instandhaltung? Oder ist das nicht vielmehr Aufgabe des Wege-Eigentümers?
Dieser fordert die Pflege mit Fristsetzung bei ansonsten für den Nutzer kostenpflichtiger Pflege durch ein professionelles Unternehmen.
Der Weg liegt zwischen den beiden Grundstücken (Nutzer+Eigentümer) und gewährt am Ende des Weges noch einen Zugang zu einem brach liegenden Grundstück, daß wohl der Stadt gehört (dieses wurde aber mind. über 10 Jahre nicht genutzt).

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten.

Aufklärung zu diesen Fragen könnte - im Idealfall - die Bewilligungsurkunde für das Wegerecht bringen. Darin sollten solche Regelungen getroffen worden sein.
Fehlen dort klare Regelungen, geht die Rechtsprechung meist davon aus, dass ein Wegerechtsinhaber sich an den Kosten und Arbeiten für Instandhaltung und Verkehrssicherung beteiligen bzw. diese bei alleiniger Nutzung sogar ganz selbst tragen muss.
Gruß florestino