Wegesicherungspflicht - 2 Parteien Familienhaus

Hallo Liebes Wer-Weiss-Was Forum :smile: !

Es ist mittlerweile 17 Uhr dunkel, zudem ist es schon weit unter -5 Grad und es friert und ist glatt.

Wir leben mit unseren Vermietern in einem 2 Familienhaus.
Wir oben - Vermieter unten.

Die Vermieter nutzen im Grunde nur die Garagentür, welche in Ihre Wohnung führt.
Wir nutzen den Haupteingang, wo aber auch die Vermieter Leute empfangen, Postbote und einfach alle Leute, die uns besuchen hinkommen.

Das Problem ist, man geht einen kleinen Weg an der Garage vorbei, ca 5m, dann biegt man rechts ab, wo links Bäume sind und rechts das Haus und nach weiteren 5m kommt auf der rechten Seite die Eingangstür.

Es ist Stockdunkel, der Eingang ist auf einer Erhöhung, also einer Treppe, ebenfalls ist es nicht leicht immer die Tür aufzuschließen da man absolut nichts sieht, da auch die Straßenlaternen um 12 Uhr ausgehen, kann man sogar den ersten weg sehr schlecht sehen.

Dabei hängen überall Lampen, die aber alle nicht an sind bzw. nicht über einen Bewegungsmelder aktiv werden!

Wir hatten auch schon ein, ich sag mal, am Rande gefragtes Gespräch mit unserem Vermieter, wo ich meinte, das es doch ziemlich gefährlich sei, wenn man hier nachts nach Hause kommt und auch wenn man Besuch kommt, das sich viele schon fast hingepackt haben. Die Kommenare dazu von Ihm waren lediglich, naja selbst schuld und ihr könnt ja das Licht anmachen, wenn Ihr wisst das jemand kommt und er sieht sich nicht in der Pflicht, sondern wer sich hinpackt ist selber Schuld… eigentlich kommen wir super mit unseren Vermietern klar, aber n bisschen Dickköpfig ist er leider… vorallem er hat noch gesagt, das die Kabel für den Bewegungsmelder usw alle schon verlegt sind… super.

Wie sieht das rechtlich aus, was kann ich machen, wie sollte ich es machen ohne Irgendwie die Beziehung zu den Vermietern zu zerstören.

Liebe Grüße,
Sebi

Moin, Moin,

Leider kann ich rechtlich nichts zu sagen denn ich bin leider auch nur Mieter und in der Branche nicht tätig.
Kannst du nicht mit den Vermieter ein Kompromis machen? Wenn die Leitung schon liegen , ob du nicht auf deine Kosten eine Lampe hinhängen kannst ?
Für mich ist es aber logisch das der Mieter Licht legen müßte, wenn er das nicht macht kann es sein das er die Arzt Rechnung bezahlen muß. So war es jedenfalls vor 15 Jahren in Niedersachsen .
MfG.
Anne

Hallo Sebi,
als erstes einml, ich bin kein Anwalt.von daher gibt es alo keine Garantie auf Richtigkeit.

Die erste Frage, die sich stellt, ist: gehört der Weg zm Grundstück???
sollte da nicht de Fall sein, dann ist es auf keinen Fall eine Sache deines Vermieters.Dann ist das eine städtische Angelegenheit.
Gehört der aber zum Grundstück, dann ist Dein Vermieter verpflichtet, für die Sicherheit am Grundstück zu sorgen,wie z.B.Salz streuen bei Glatteis, Schnee räumen
und auch ausreichende Beleuchtung.
Sollten also Schäden entstehen, also auch Verletzungen, dann ist er dafür haftbar.

Letzendlich würde ich aber dazu einen Anwalt befragen.Eine solche Frage kostet in aller Regel auch nichts. Alternativ gibt es noch den Mieterschutzbund, der solche Fragen kompetent beantworten kann und in Rechtsfällen auch Anwaltlich begleitet und untestützt.
lieber Gruß,daylighter

Hallo Sebi!

Ojee :smile: mit dem Vermieter im Hause ist immer ein Spaß!

Die folgenden Antworten schrieb ich nach bestem Wissen würde mich aber im Ernstfall nochmal juristisch Rückversichern…

Zitat:
Wie sieht das rechtlich aus, was kann ich machen

Also meines Erachtens ist es fahrlässig einen solchen Weg wie Du Ihn beschrieben hast nicht zu „sichern“ durch entsprechende Beleuchtung!
Laut meiner letzten Informationen ist es so, dass wenn Jemand(Post, Besucher, etc.) durch diesen Mißstand einen Schaden erleidet, Dieser die „Eigentümer“ zur Kasse bitten kann. Ob das auf beide Parteien umgelegt werden kann wage ich stark zu bezweifeln - solche Dinge sind Vermietersache!!!
Jetzt ist es aber auch möglich dass Ihr zu Schaden kommt - ich würde auf jeden Fall erneut Kontakt zu den Vermietern aufnehmen und Ihnen, falls sie die Bewegungsmelder nicht aktivieren möchten, vorschlagen eine Möglichkeit zu schaffen die Lampen bei Bedarf manuell zuzuschalten.(am besten schriftlich - falls dies ebenfalls schriftlich abgelehnt wird habt Ihr auf jeden Fall eine bessere Ausgangssituation falls etwas passieren sollte!!!)

Zitat:
wie sollteich es machen ohne Irgendwie die Beziehung zu den Vermietern zu zerstören.

Da Ihr ein gutes Verhältnis zu haben scheint, sollte Ihnen auch daran gelegen sein, dass Ihr nicht zu Schaden kommt…

Liebe Grüsse

Christine

Hallo Sebi,

ich würde an Deiner Stelle auch nicht zuviel Krach machen.
Aber dass ihr im Dunkeln an die Tür gehen müsst, sollte nicht sein!
Deshalb würde ich vorschlagen, ihr nehmt mal euren Vermieter bei der
Hand, wenn es dunkel ist, und zeigt ihm in aller Ruhe, welche Lampen
dort nicht funktionieren und bittet ihn, etwas zu unternehmen.
Falls ihr handwerklich geschickt seid, könntet ihr ja eine Mithilfe bei
der Reparatur oder beim Besorgen neuer Lampen anbieten.

Viel Erfolg! :wink:
Es wird schon klappen.

Liebe Grüße,

Jen

Ich glaube auch, dass die Beziehung zu dem Vermieter das höchste Gut ist.
Nach meinem Laienhaften Rechtsgefühl ist der Vermieter für Schäden und Verletzungen, die auf seinem Grund passieren Schadenersatzpflichtig. Wenn im Mietvertrag zur Wegsicherungspflicht nichts vereinbart ist, dann ist die Wegsicherung meiner Einschätzung nach seine Pflicht. So ist es vermutlich ja auch mit der Schneeräumpflicht.
Wenn man die Gesetze und Vertragliche Regelungen ausser Acht lässt, und sich mal auf das allgemein menschliche Anstandsgefühl berufen wollte, dann ist meine Meinung die, dass derjenige, der einen Weg am meisten nutzt, diesen auch sichern sollte. (eingeschlossen sind die Besucher jeweils desjenigen …) Und wenn zB eine Mitnutzung des anderen (mit seinen Besuchern / Post etc) in geringerem Umfang stattfindet, dann sollte sogar im einem durchschnittlichen Nutzungsverhältnis die Sicherungspflicht aufgeteilt werden.
Das alles zusammengefasst, könnte man sagen, dass man die Sicherungsmassnahmen anteilig durchführen sollte. Wenn es so ist, dass die Grundlage ja schon gelegt ist, und zwar durch den Vermieter…:
("… vorallem er hat noch gesagt, das die Kabel für den Bewegungsmelder usw alle schon verlegt sind …")
dann ist vielleicht gar nicht mehr viel zu tun, um diese auch in Gang zu setzen. Und zur positiven Beziehungspflege würde nun ein Beitrag durch den Mieter gar nicht so schlecht ankommen.
Vielleicht sind hierfür ja technische Infos durch den Vermieter vom Mieter zu erfragen. Bei der Gelegenheit würde der Vermieter den guten Willen des Mieters erkennen. (ob der Dickkop das gleich direkt anerkennt, ist natürlich die andere Frage).
Wahrscheinlich geht’s ja auch um die Frage, auf welchen Stromzähler das Ganz anzuschließen ist. Da geht’s natürlich um laufende Kosten aber ich glaube nicht dass es so besonders hohe Beträge sind. Prüft mal, ob das eure Kosten für Euer der Klügere oder der Edlere gibt nach - Gefühl sein könnte.
Ansonsten glaube ich, dass Ihr bei totaler Sturheit des Vermieters vielleicht auch einen Prozess gewinnen könntet, der dem Haus- und Grundeigner die Kosten für seine Sicherungspflicht aufzwingt.
Da ich kein Anwalt bin, kann ich die Frage nicht wirklich beantworten sondern nur diese Gedanken und Vermutungen zu dem Thema beisteuern.
Ich Wünsche Euch eine friedliche und befriedigenden Problemlösung und bei aller Kniffligkeit des Themas ein bisschen Spass und Humor bei Eurer Problemlösung. Wenn Ihr mir mitteilen wollt, wie es weitergegangen ist, dann würde ich mcih sehr freuen
Tschau HA

Hallole
Also wenn ihr euch weiterhin mit eurem Vermieter gut verstehen wollt müßt ihr wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und das ganze so lassen wie es ist.
Egal was ihr für rechtliche Schritte nehmen würdet würde es die Beziehung zu eurem Vermieter zerstören.
Grüße
Petra

entschudige die späte antwort.
leider kann ich dir dabei nicht weiterhelfen.
grüße isa