wenn eine fahrgemeinschaft zur Arbeit besteht, lässt es sich nicht vermeiden, umwege zu fahren. versichert ist aber nur der DIREKTE, KÜRZESTE weg. Gibt es in solchen fällen ausnahmen, bspw. wenn man die fahrgemeinschaft anmeldet?
Hoi.
Genau zu dieser Frage wurde in §8 Abs.2 Nr.2b SGB VII das geregelt:
"2) Versicherte Tätigkeiten sind auch
- das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges, um
b) mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen,"
Anmelden muss man eine Fahrgemeinschaft nicht, so etwas kann ja auch spontan entstehen: Im gleichen Ort wohnen zwei Kollegen, im Winter springt der eine Wagen nicht an und der andere nimmt den Kollegen mal mit.
Das würde erst geprüft wenn ein Unfall passiert. Dann würden die Mitfahrer befragt und die Wege ermittelt.
Ciao
Garrett