Liebe/-r Experte/-in,
was passiert, wenn nach einem Unfall im Krankenhaus der Unfall als Wegeunfall gemeldet wird und man erst im nachhinein feststellt, dass es keiner gewesen ist. Hat man dann eine Straftat begangen? Kann man Wegeunfälle immer erst mal bei der Berufsgenossenschaft melden und die prüfen, ob es wirklich als Wegeunfall gilt? Wie ist da die Rechtslage?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie
Genau weis ich das nicht! Grundsätzlich sind Wegeunfälle, die auf dem Weg von und zur Arbeit ohne Umwege passieren, oder Unfälle die wärend der Arbeitszeit passieren, wenn man beauftragt wurde.
Eine Falschmeldung nach einem Unfall sehe ich jedoch nicht als Verbrechen, eher unter Schockeinwirkung gemachte Falschangabe/Irrtum. Zudem prüft die BG solche Sachen gründlich.
Ergänzung zur Antwort:
Falls es sich nachträglich rausstellt, dass man eine falsche Angabe gemacht hat ist es von Vorteil, wenn man die Angelegenheit richtig stellt, anstatt einfach abzuwarten - irren ist menschlich! Direkter Anruf bei der BG falls Aktennummer bekannt ist oder beim Arbeitgeber die Sache klären, der wird es dann mit Sicherheit an die zuständige BG weiterleiten, schon aus Kostengründen die ihm bei einem Versicherungsfall entstehen würden (Der Beitrag würde nach einem WU für den Arbeitgeber steigen)
Hallo,
dazu kann ich leider gar nichts schreiben. Informiere dich doch einfach mal im Arbeitsrecht, Wegeunfall.
(www.rechtslexikon-online.de)
Ramona
Hallo Melanie.
Die Frage ist…Wieso sollte sich der Wegeunfall hinterher als nicht Wegeunfall rausstellen?
Bist du vom Weg abgwischen oder hast du das Zeitfenster überschritten?
Soweit ich weiss, ist es keine Straftat, wenn sich hinterher das Gegenteil herausstellt.
Die BG überprüft die Meldung und wird sich gegebenen falls noch mal mit dir in Verbindung setzen.
Darf ich fragen was passiert ist?
Würde mich auf Antwort freuen…ansonsten hoffe ich dir doch etwas geholfen zuhaben.
MfG
Beno
Hallo,
danke für die Antwort. Ich bin als Fahrradfahrer von einem Autofahrer angefahren worden. Zum Glück ist nicht viel passiert, wahrscheinlich auch, weil ich einen Fahrradhelm trug. So hatte ich „nur“ eine Prellung im Halswirbelbereich.
Ich habe heute noch mal mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Dabei kam dies heraus:
Ich bin vom normalen Weg abgewichen, weil ich noch etwas einkaufen wollte. Wir werden trotzdem die Unfallmeldung erst mal an die BG schicken, weil es im Krankenhaus als Wegeunfall aufgenommen wurde. Ich habe jedoch nie eine Falschaussage gemacht, lediglich mündlich im Krankenhaus, als sie frugen, ob es der direkte Weg nach Hause war.
Naja, mal sehen, was jetzt dabei raus kommt. ich bin zumindest schon mal beruhigt, dass ich nicht wirklioh was falsch gemacht habe.
lg Melanie