Liebe/-r Experte/-in,
vor 7 Wochen hatte ich einen Wegeunfall von der Firma nach Hause. Ich war mit dem Fahrrad unterwegs und mein Unfallgegner kam mir mit dem Roller auf meiner Seite entgegen. Es kam zu einem Frontalzusammenstoß.
Meine Frage: kann ich einen „Arbeits-Unfähigkeits-Rentenantrag“ stellen? Oder ist das überzogen?
Ich habe zwar immer noch probleme mit meinem linken Knie, kann aber an meinem Bürotisch sitzen und arbeiten.
Wie sieht es rechtlich aus?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Stefanie.
Hallo Stefanie.
Voraussetzung für alle Entschädigungen für einen Unfall auf dem Weg von / oder zur Arbeit ist die Unfallmeldung des Arbeitgebers an die zuständige BG.
Ist diese Meldung nicht erfolgt, sieht es mit allen Ansprüchen schlecht aus.
Wenn ja, haben Sie bzw. Ihr Arbeitgeber eine Mitteilung der BG erhalten.
Dort sollten Sie nachfragen.
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt nach Ihrer Darstellung aber nicht mehr vor.
Insofern wird seitens der Bg keine Verrentung erfolgen.
Unbeschadet dessen, wäre eine Zivilklage gegen der Unfallverursacher ( so er es ist ) gegeben.
Hierzu einen RA konsultieren.
Sind Sie in einer Gewerkschaft, können Sie auch diese einschalten. Am besten über den Betriebsrat.
Viel Erfolg und gute Besserung
atsch
Hallo Stefanie,
wichtig bei einem Arbeitsunfall (auch Wegeunfall) ist, dass der Unfallversicherung der Unfall mit einer Unfallanzeige angezeigt wird. Damit ist man für eventuell später auftretende Komplikationen bei der Krankheitsgeschichte abgesichert.
Ob du jetzt arbeiten kannst oder diesen Antrag ausfüllen solltest kann ich nicht beurteilen - für eine Rente scheint mir Deine Einschränkung, arbeiten zu können, zu gering zu sein. Allerdings- ich bin Arbeitsschützer und kein Jurist. Im Netz habe ich zu diesem Thema noch folgendes gefunden: http://arbeitsunfähigkeit.org/arbeitsunfahigkeitsrente/
Ich wünsche Dir jedenfalls beste Genesung.
winfried
Hallo, gut daß es so glimpflich ausgegangen ist.
Für solche Unfälle ist die entsprechende Berufsgenossenschaft zuständig. Da das als Arbeitsunfall gilt, muß der Arbeitgeber dieses der entsprechenden BG melden. Der erstbehandelnde Arzt, muß ein D-Arztverfahren einreichen,wenner D arzt überhaupt ist. Die Berufsgenossenschaft holt sich die Behandlungskosten bei dem Unfallgegener zurück, bei Bedarf auch die von der BG geleistete Rente.
Der weg ist also, Arbeigeber, Durchgangsarzt, Berufsgenossenschaft.
Da wiiiiiiiird alles dokumentiert, auch für spätere Ansprüche.
Das grob in Kurzform.
Karl
Hallo Stefanie,
eine Arbeitsunfähigkeitsrente gibt es seit der gesetzl. Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr.
Es gibt wohl eine Erwerbsminderung. Dabei muss aber ein ärtzliches Gutachten unternommen werden. Danach werden diese Untersuchungsergebnise mit denen ihres Arztes verglichen. Bei der Deutschen Rentenversicherung muss demnach der Antrag gestellt werden. Hierbei ist zu beachten das Sie ihre Tätigkeit nicht länger als max. 3 Std. andauert und Sie die gebotene REHA-Zeit nichts erbracht hatte. Weiterhin sollten Sie sich noch nicht im Alterszeit befinden.
Wenn Sie diese Punkte zu ihren Gunsten positiv erwägen können, wäre eine Antragstellung zu beführworten.
Mfg
O.B.
Hallo Stefani,
erst einmal Gute Besserung!
Frage, wer ist hier auf seiner richtigen Straßenseite gefahren - du hast geschrieben auf deiner Seite.
Wenn das so ist, dass du die richtige Straßenseite warst, dann ist die haftpflichtversicherhung des Rollerfahrers für deine Schäden haftbar zu machen.
Eine „Arbeits-Unfähigkeits-Rentenantrag“ kann man nur beantragen wenn eine gewisse Prozentzahl der Schwerbehinderten Prozente vorliegt. Dies wird über das Amt für Soziales nach den Ärztlichen Untersuchungen festgelegt. Vorlagen gibt es hierzu direkt im Internet.
Sieht schlecht aus für deine vorzeitige Rente
aber sei froh das du wieder geseund wirst. (Dies ist keine Rechtsberatung)
Mit Gruß, Wolfgang