Ich erlitt 1970 lm Alter von 22 Jahren einen Wegeunfall unverschuldet, Trümmerbruch re.Unterschenkel mit 8schrauben,Tubiakopfbruch 3Schrauben,Hüpfannenkopfabruch 2 Schrauben.
1971 5000Dm von der Gegenerischen Haftpflicht bekommen,für 2 Monate Krankenhaus und Verdienstausfall.
Noch ein Schreiben Materielle Zukunftsschäden bleiben offen.
Das Osteosynthesematerial sollte nach 2 Jahren entfernt werden.Ärzte sagten ist alles gut verheilt ist zu gefährlich die Schrauben zu entfernen.Bis 1979 mit der Gegnerischen Versicherung verhandelt.
Die sagten ich könne doch laufen was ich den noch wollte.
Ich sollte mich melden wenn sich etwas verschlimmert.
Bin arbeiten gegangen ,fast ohne Beschwerden.War nie Krank ohne Fehltage.
2007 fing das an Schmerzen über Schmerzen ,BG gab 20 MDE von Hundert verfahren läuft ,warte seit 3 Jahren auf einen Gerichtstermin
.Versorgungsamt 50 BDG mit Merkzeichen G.Eine Volle Erwerbsminderung habe ich, mit einer mickerigen Rente.
Versicherung sagt Verjährt und grinst sich eins.Mein Anwalt damals hat es versäumt eine Feststellungklage zu erheben.Mein damaliger Anwalt ist 1978 verstorben.
wurde abgelehnt" keine Aussicht auf Erfolg".
Meine Frage nun .:Kann Zukunft Verjähren.?? Wenn ja warum lassen die Versicherungen mich soetwas unterschreiben.?