Wegeunfall bei Beamten

Hallo liebe Chater
Auf dem Nachhauseweg von der Dienststelle habe ich zum Öffnen meiner Garage das Auto verlassen und die Handbremse nicht ordnungsgemäß angezogen. Daraufhin hat sich das Auto selbstständig gemacht und rückwärts in Nachbars Gartenzaun gerollt. Als Folge entstand ein Blechschaden am Auto und ein defekter Gartenzaun. Zählt dieser Unfall als Wegeunfall und kommt der Dienstherr finanziell für die Reparatur auf? Wie sollte ich vielleicht meine Schverhaltsschilderung bei der Beantragung formulieren? Wer kann helfen?
Danke;-

Hallo, hier geht es zwar um Länderrecht, aber der Begriff Weeunfall bezieht sich auf Körperschäden die du erleidest. Ein Schaden an deinem privaten Fahrzeug ist allein ein problem deiner KFZ Haftpflicht. Dies kann natürlich bei deinem land anders sein würde mich aber extrem wundern.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

der Dienstherr kann sich an einer Kostenerstattung nur dann beteiligen, wenn Sie ein dienstlich anerkanntes Fahrzeug haben, d.h. Ihnen wurde durch den Dienstherrn offiziell gestattet bzw. Sie wurden offiziell beauftragt, Ihr Privatfahrzeug zu dienstlichen Zwecken ( z.B. Dienstreisen oder für Transporte ) zu nutzen.

Die Ihnen entstandenen Kosten können Sie aber bei der Steuererklärung geltend machen, natürlich abzüglich des Betrages, der Ihnen z.B. von einer Kaskoversicherung erstattet wurde. Auch die evtl. entstehende Kfz.Vers. Höherstufung kann bei der Steuer geltend gemacht werden.

MfG E.G.

Der Dienstherr wird für den Sachschaden nicht aufkommen, anders wäres es bei Personenschäden.

Hier zählt die Versicherung des KFZ, hierbei wird eine hochstufung erfolgen.

SV schilderung normal, wie vorgefallen
ACHTUNG: GROBE FAHRLÄSSIGKEIT nicht mit einbeziehen.

Hallo Rüsbüldt, danke für die Info. Werde es einfach mal probieren;- m.f.G.

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Hallo Herr Guth,
danke für den Hinweis mit der Steuer. Werde ich mal probieren. m.f.G.

Hallo St.Niki,
danke für den Hinweis.
m.f.G.

Hallo,da kann ich leider keinen Rat geben,weil ich juristisch nicht besonders bewandert bin.
Gruß,Hans

nichts zu danken falls du noch hilfe brauchst sag bescheid bin in solchen sachen speziell ausgebildet:smile:

Hallo,da kann ich leider keinen Rat geben,weil ich juristisch
nicht besonders bewandert bin.
Gruß,Hans

trotzdem danke und
m.f.G.

Hallo, leider kann ich hierzu keinerlei Angaben machen, evtl. hilft der Versorgungsträger weiter.

Hallo,
es ist schon ein Wegeunfall, da es -in den letzten Zügen- des Nachhauseweges gekracht hat.
Ganz wird der Diesntherr herifür nicht aufkommen, da gibt es eine Obergrenze, die mir nicht bekannt ist.
Es ist ein Unfall nach Definition:
„Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht.“
Das nicht „Anziehen der Handbremse“ ist fahrlässig, und nicht vorsätzlich.
Wenn man jemand Anderem hinten reinfährt ist das auch fahrlässig und nicht mehr.

Als Formulierungshilfe ist eigentlich das Anschreiben schon mal recht gut:

Am … um … befand ich mich auf dem Nachhauseweg von der Dienststelle und stellte mein Fahrzeug vor der eigenen Garage ab, um das Garagentor zu öffnen.

Hierbei zog ich die Handbremse leicht an/nicht an und stieg aus meinem Fahrzeug aus.
(Optional: Dies erwies sich als nicht ausreichend)
Beim Öffnen der Garage stellte ich fest, dass sich das Fahrzeug auf dem abschüssigen Garagenvorplatz rückwärts in Bewegung setzte.
Es gelang mir hierbei nicht, das Fahrzeug zum Stillstand zu bringen. Es kam zum Unfall mit Sachschaden.
Eigener Sachschaden: - Kotflügel, - Stoßstange, etc.
Fremdschaden: - Zaun, Bepflanzungen, etc.

Ich hoffe, dass ich damit ein wenig helfen konnte.

Viele Grüße

E.M.

Danke für die Hilfe. Ich werde es einfach mal mit diesen Hinweise probieren, vielleicht habe ich Glück damit. Vielleicht bis zum nächsten mal und m.f.G.
Beamter