Wegeunfall mit zwei Fahrrädern! Mehrere Fragen daz

Hallo zusammen,

A und B haben auf ihren jeweiligen Weg zur Arbeit eine Kollision mit ihren Fahrrädern.

Welcher/n Versicherung/en müssen beide ihre körperlichen Schäden und Sachschäden melden, außer ihrer jeweiligen Arbeitssicherheit und ihrer BG?

Ist für einen solchen Fall die Kfz-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht zuständig ?

A und B haben ja jeweils körperliche Schäden und Sachschäden (beide Fahrräder haben Schäden davongetragen, die sie ohne Reparatur unfahrbar gemacht haben).

Die Schuldfrage lässt sich wohl so ohne Weiteres nicht klären.

Wäre es dann von Vorteil, wenn beide den Unfall ihrer jeweiligen Versicherung melden?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

DU

Hallo derunbeugsame,

Welcher/n Versicherung/en müssen beide ihre körperlichen
Schäden und Sachschäden melden, außer ihrer jeweiligen
Arbeitssicherheit und ihrer BG?

Da hier nähere Angaben zu den Personenschäden fehlen, kann man nur mutmaßen, aber in Frage kommt eventuell die Unfallversicherung.

Darüber hinaus natürlich die Haftpflicht, wenn Schadenersatzansprüche der Gegenseite zu erwarten sind.
Ebenso wird ein eigener Anwalt ggf. die Rechtsschutzversicherung einschalten, wenn es darum geht, eigene Ansprüche durchzusetzen.

Ist für einen solchen Fall die Kfz-Haftpflicht oder die
Privathaftpflicht zuständig ?

Privathaftpflicht.

Die Schuldfrage lässt sich wohl so ohne Weiteres nicht klären.

Wäre es dann von Vorteil, wenn beide den Unfall ihrer
jeweiligen Versicherung melden?

Durchaus, da Schadenersatzforderungen nicht auszuschließen sind. Je früher die Versicherung detaillierte, vollständige Angaben zum Schadenverlauf erhält, desto früher kann sie reagieren und die Schadenbearbeitung einleiten.

Viele Grüße
Loroth

Hallo DU,

  1. Auf alle Fälle den Schaden der Versicherung melden. Zum Einsatz kommt hier nur die Haftpflichtversicherung. Die PHV stellt den Versicherugnsnehmer ja nicht nur frei (Also zahlt ggf. verursachte Schäden) sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche der Gegenseite ab. Auch vor Gericht!

  2. Die Schuldfrage muß geklärt werden, im Zweifel ist man hier mit einer Rechtsschutzversicherung gut bedient (Privatrechtsschutz).

Eine sinnvolle „Zusatzausstattung“ für eine private Haftpflichtversicherung ist der Einschluß einer Forderungsausfalldeckung (das bieten viele Versicherer an). Immerhin sind ca. 30% der deutschen Haushalte nicht Haftpflichtversichert. Pech, wenn der Schadenverursacher nicht selbst bezahlen kann oder will.

Das ist hier hoffentlich nicht der Fall, hoffe mal auf einen guten Ausgang…

Gruss
Matze

Hallo,
einige Fragen vorab:
wie alt sind A und B ?
Meines Wissens dürfen Erwachsene nicht auf einem Bürgersteig mit dem Fahrrad fahren, außer es wäre durch ein Verkehrsschild erlaubt.
War ein entsprechendes Verkehrsschild vorhanden ?

Wie kommt man hier nur auf die Kfz-Versicherung ?
Hatten die beiden Fahrräder ein Kfz-Kennzeichen ???

Man sollte hier die Privathaftpflichtvers. kontaktieren.
Und auf jeden Fall einen Unfallbericht an die Krankenkasse schicken.

Gruß Merger