Hallo zusammen,
A und B haben auf ihren jeweiligen Weg zur Arbeit eine Kollision mit ihren Fahrrädern.
Welcher/n Versicherung/en müssen beide ihre körperlichen Schäden und Sachschäden melden, außer ihrer jeweiligen Arbeitssicherheit und ihrer BG?
Ist für einen solchen Fall die Kfz-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht zuständig ?
A und B haben ja jeweils körperliche Schäden und Sachschäden (beide Fahrräder haben Schäden davongetragen, die sie ohne Reparatur unfahrbar gemacht haben).
Die Schuldfrage lässt sich wohl so ohne Weiteres nicht klären.
Wäre es dann von Vorteil, wenn beide den Unfall ihrer jeweiligen Versicherung melden?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
DU