Wegeunfall nach Fahrradsturz, welche Versicherung

Guten Morgen
Ich (17 Jahre) bin auf dem Weg nach Hause mit meinem Fahrrad gestürzt. Mein Sattel ist gebrochen und ich hatte mir die Schulter verrengt. Eine Krankschreibung ist erfolgt. Meine Frage: Kann ich einer Versicherung, zur Regulierung meines Schadens am Fahrrad, den Unfall melden. Das Fahrrad ist fast nicht mehr zu gebrauchen und ich erhoffe mir ein bischen Geld um ein anderes zu erwerben?

Danke in voraus

Nobbi 69

Hallo Nobbi69,
wenn der Schaden auf dem Weg bzw. Nachhauseweg zur bzw. von Schule/Arbeit geschehen ist (und hier zählt nur der DIREKTE Weg), dann greift die Versicherung der Berufsgenossenschaft. Diese dürfte Dir dann wahrscheinlich aber nur einen körperlichen Schaden ersetzen. Ich glaube nicht, dass diese für das Fahrrad bezahlen. Wenn Du (oder Deine Eltern für Dich) eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, dann hier in die Versicherungspolice sehen, wann diese für was bezahlen und den Unfall dort melden. Hier gibt es Regeln, nach denen eine Leistung erfolgt (z.B. nach Behandlung im Krankenhaus mit mind. 24 Std. Aufenthalt oder ähnliches).

Ich (17 Jahre) bin auf dem Weg nach Hause mit meinem Fahrrad
gestürzt. Mein Sattel ist gebrochen und ich hatte mir die
Schulter verrengt. Eine Krankschreibung ist erfolgt. Meine
Frage: Kann ich einer Versicherung, zur Regulierung meines
Schadens am Fahrrad, den Unfall melden. Das Fahrrad ist fast
nicht mehr zu gebrauchen und ich erhoffe mir ein bischen Geld
um ein anderes zu erwerben?

Moin,

ich gehe mal davon aus, dass keine spezielle Kaskoversicherung für das Fahrrad existiert. Insofern besteht keine Möglichkeit der Entschädigung durch eine Versicherung. Inwiefern der Arbeitgeber hier „freiwillig“ einen Zuschuss gibt bzw. der Schaden steuerlich berücksichtigt werden kann, sollte extra geprüft werden.

Gruß Knipser

Hallo

Bist du auf dem Weg von/ zur Arbeit gestürzt musst du das deinem Arbeitgeber melden. Der Krankenvers. teil läuft dan über die Berufsgenossenschaft und das Fahrrad über ide Haftpflicht des AG.

Bei nem privaten unfall siehts schlecht aus, wenn kein dritter beteiligt war bleibst du auf dem Sachschaden sitzen.

LG

Hallo,
nein. Für Unfallschäden am Rad gibt es normalerweise keine Versicherung. Die Krankenversicherung ist für die Heilungskosten da, eine Unfallversicherung ggf. für Dauerschäden. Wenn´s ein Wegeunfall war (von oder zur Arbeit) der gesetzlichen Unfallversicherung melden.
Gruß
Andreas

Hallo,
grundsätzlich „Nein“ - es sei denn, das für Deinen Sturz jemand anderes verantwortlich zu machen wäre.
Gruss WB

ich denke nein, höchstens über denFahrradhersteller bzw den Hersteller des Sattels.
sorry, tut mir echt leid und gute Besserung

Da es sich um einen Wegeunfall handelt, haben Sie zum einen die Möglichkeit, sich bei Ihrem Arbeitgeber zu erkundigen, ob von dort evtl. etwas dazugezahlt wird, ansonsten können Sie entstandene Schäden auf dem Weg zur oder von der Arbeit als Webungskosten bei der Steuerklärung angeben.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Es liegt hier kein Fremverschulden vor. Damit kann auch keiner dafür „verhaftet“ werden. Es wird also auch keine Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Und es gibt auch in der Regel keine Kaskoversicherung für das Fahrrad, wie etwa beim Auto.

Lutz

hallo und guten tag,

eine wegeunfall…wird im arbeitsrecht, vorausgesetzt sie haben auf dem weg zur arbeit den sturz mit dem rad gehabt…so behandelt, dass die zustaendige berufsgenosschenaschaft…ueber den unfall informiert
wird…die berufsgenosschenschaft…tritt dann ein wenn sie Langzeitschaden dadurch leritten haben die ihre Arbeitsfahrigkeit einschraenkt…d.h. es muss eine Behinderung ims Sinne des Gesetzes vorliegen.

Der Sachschaden am Rad…ist meines Erachtens…Ihre
Privatangelegenheit, d.h. es tritt keine Versicheurng
dafuer ein…es sei denn es gaebe eine solche Versicherung die derartige Schaeden absichert…und Sie in dem Besitz dieser Police waeren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine schluessige Antowrt geben…

gruss

Selbstverständlich kannst du deinen Schaden jeder Versicherung deiner Wahl melden. Dieses steht dir immer und jederzeit frei. Ein solcher Schaden ist aber, so wie du ihn knapp schilderst, aus eigener Dummheit bzw. Unvorsichtigkeit entstanden, und dagegen ist bisher kein Kraut und keine Versicherung gewachsen. Es spielt daher auch gar keine Rolle, dass es sich um einen Wegeunfall handelt. Solange niemand anderes für deinen Unfall zuständig war bzw. diesen verursacht hat, wirst du den Schaden selbst tragen dürfen. :wink: Eine Versicherung wird sonst nicht einspringen.

hallo nobbi69,

fällt mir keine versicherung ein. es gibt über fahrradhändler so ne art „vollkasko“. wenn die aber nicht besteht, gibt es keine möglichkeit.

gruss, maxxler71

Wenn Ihnen nicht jemand in das Fahrrad hineingefahren ist, Ihren Sturz also verursacht hat, gibt es natürlich auch keinen Ersatz für Ihr doch scheinbar mangelhaft gewartetes Fahrrad. Viele Grüße

Hallo,
das wird wohl keine Versicherung übernehmen. Es sei denn Du kannst nachweisen das der Sturz nicht durch Dich verschuldet wurde, sondern das Du durch einen anderen zum stürzen gebracht wurdest (durch einen Hund, der nicht ordentlich angeleint war, einen anderen Fußgänger, einen Autofahrer, etc.).
Gruß
Heiko