Wegeunfall oder nicht?

Herr B verlässt sein Zuhause und fährt auf Arbeit. Auf dem Weg zur Arbeit stellt er fest, dass er etwas zu
Hause vergessen hat und fährt zurück. Auf dem Weg zurück ereignet sich ein Unfall. Er erreicht sein
Zuhause nicht. Herr B verletzt sich.

Frage: Ist dieser Unfall ein Wegeunfall?

Schonmal vielen Dank für die Antworten!

Hallo,

ist B auf dem selben Weg zurück gefahren oder hat er einen vom normalen und somit direkten Arbeitsweg abweichenden Weg genommen (z.B. Abkürzung durch Nebenstraße)?
Das was er vergessen hat, war wichtig für seine Arbeit (z.B. Büroschlüssel) oder ein privater Gegenstand (z.B. Geldbörse)?
Also wenn er den direkten Weg genommen hat, um einen für die Ausführung seiner Arbeit wichtigen Gegenstand zu holen, dann gilt es als Wegeunfall.

Es gibt zu einem ähnlichen Fall ein nettes Urteil: http://www.ra-kotz.de/wegeunfall.htm

War es ein privater Gegenstand, dann nicht.

Hoffe, konnte ein wenig weiterhelfen.

Grüsse

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