ein Arbeitnehmer ist auf dem Heimweg. In der gleichen Strasse der Wohnung lebt nur 3 Häuser weiter eine Arbeitskollegin. Dieser bringt sie aus der Firma auf eben diesem Heimweg ein privates Glas Schmalz einer dritten Person mit. An der Haustür ist ein Hund lose angebunden und geht auf den Arbeitnehmer los. Dieser springt im Schreck vom Podest der Haustür runter und erleidet dabei einen Fersenbeintrümmerbruch.
Zahlt dies die Berufsgenossenschaft als Wegeunfall?
Direkter Weg ist versichert, wenn Umweg, dann Unterbrechung, bei Wiederaufnahme des Weges innerhalb von zwei Stunden lebt der Versicherungsschutz wieder auf.
hmm… wenn sie an der Haustür steht und dort runterspringt…ich denke mal, da ist der Weg noch unterbrochen, auch wenn es in der gleichen Strasse ist, oder seh ich das falsch? Also kein Versicherungsschutz durch die BG
Das war aber kein Um- sondern sogar ein Abweg(weil über das Ziel hinaus) - nur wegen des richtigen Begriffes.
Tja, was soll den die BG/der Arbeitgeber noch alles zahlen? Bei einer „privaten“ Verrichtung kann doch der Arbeitgeber nicht noch zur Haftung herangezogen werden?!
Versichert ist man ja über die Krankenkasse, auch wenn die Heilbehandlung und alles weitere durch die BG viel besser sind.