Hallo, ich hatte am 27.9 einen Wegeunfall, am 30.9 nach langen hin und her, wer nun zuständig istr füllte der Maßnahmenträger mir eine Unfallmeldung fpr seine BG aus. Ich dachte das geht alles seinen Gang. Ich rief heute bei der BG an und man sagte mir, das noch keine Unfallanzeige eingegangen ist. Geschrieben ist die Anzeige, aber eingegangen nicht, ich habe den Verdacht, das der Maßnahmenträger sie nicht abschicken will, was kann ich tun? Habe ich Nachteile, wenn die Unfallmeldung zu spät eingeht? Ich habe mir gedacht, ich Schreibe die zuständige BG an und melde den Unfall und die Situation, darmir der Unfall ersteinmal gemeldet ist.
Hallo Jordon
Man kann auch bei irgendeiner BG anrufen ud eine Selbstanzeige machen, und sich erkundigen, diese nimmt den Fall auf oder nennt einen die richtige Anlaufstelle.
Im hinblick darauf das du nicht weisst ob das je Abgeschickt wurde, würde ich an deiner Stelle noch anfügen das du die Vermutung hast das dieser Unfall nicht gemeldet wurde, obwohl usw. und mit datum wo du diesen Angezeigt hast bei der Maßnahme!!
Per Einschreiben verschicken wichitg, falls noch fragen sein sollten einfach anschreiben, habe zur Zeit auch einen AU am laufen, und infos findest du auch bei Unfallopfer de!!
Schöne Grüße
Hallo badne,
vielen Dank für deine Antwort.
Das werde ich Morgen in Angriff nehmen.
Gruß
jordon
Moin, da Sie schreiben, dass ein Maßnahmeträger im Spiel ist, gehe ich davon aus, dass Sie in einer Umschulung etc. sind? Ist aber auch egal.
Richten Sie folgende Zeilen direkt an eine (wirklich irgendeine !) Berufsgenossenschaft / Krankenversicherung oder sonstigen Sozialleistungsträger. (Entsprechendes bitte ergänzen oder abwandeln.)
Eine Kopie bitte an die eigene KB richten (nachrichtlich)
Name, Vorname, Geb. Datum RV/KV Versicherungsnummern und zuständige KV bzw RV.
An BG
Meldung Wegeunfall als Arbeitsunfall mit Ersuchen um bescheidmäßige Anerkennung.
Am … hatte ich einen Wegeunfall erlitten.
Hierbei ist mir folgender Körperschaden entstanden.
Der Unfall ereignete sich wie folgt:
Er geschah an folgenden Ort:
Ich war an diesem Tag von … nach … auf dem Wege zu einer Maßnahme des … veranlasst von…
Ich beantrage nunmehr die bescheidmäßige Anerkennung des o.a. Ereignisses als Wegeunfall mit allen rechtlichen Folgen.
Sollte Ihre Zuständigkeit nicht gegeben sein, bitte ich um Weiterleitung dieser Meldung unter Hergabe einer Abgabenachricht an mich.
Eine Eingangsbestätigung wird erbeten.
Gruß
Hallo Christian,
vielen Dank für deine Antwort.
Ja, die Maßnahme geht von der ARGE aus.
Werde alles gleich Morgen in die Wege leiten.
Gruß
jordon
das wichtigste ist die richtige aerztliche behandelung.
die unfallmeldung hat zeit.
der massnahmentraeger wird von der krankenkasse und der bg aufgefordert die meldung abzugeben. selbst muss man nicht aktiv werden.
viele gruesse und gute besserung.
rh
Erst einmal, ihnen kann kein Nachteil entstehen. Für die Einreichung der Unfallanzeige ist der Arbeitgeber zuständig. Wenn der es nicht macht, begeht er einen Verstoß gegen § 193 SGB VII. Zusätzlich muss der sogenannte D ( Durchgangsarzt ), in der Regel ist das der Arzt, der sie nach dem Unfallarzt im Krankenhaus zu Hause weiterbehandelt hat, ebenfalls eine Unfallmeldung erstatten. Drittens wird der erstbehandelnde Arzt bzw. das Krankenhaus eine Nachricht an die BG geschickt haben, um die Behandlungskosten abzurechnen. Dir BG fragt, wenn sie von einem Unfall erfahren, aber keine Unfallmeldung vorliegen hat, automatisch spätestens nach ca. 6 Wochen beim Arbeitgeber wegen der fehlenden Unfallmeldung nach. Wenn ihre BG also nicht informiert ist, müssten schon drei Sicherungssysteme versagt haben. Sind sie deshalb sicher, dass es sich bei ihrem Unfall wirklich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Da die Ärzte die Behandlungskosten bei einem Arbeitsunfall zu erheblich besseren Konditionen gegen die BG abrechnen dürfen als vergleichbare Privatunfälle gegen die Krankenkasse, ist es so gut wie unwahrscheinlich, dass die Ärzte, die sie behandelt haben, darauf verzichtet haben sollten. Es besteht also der Verdacht, dass der Unfall, den sie hatten, kein echter Wegeunfall war. Ein Wegeunfall liegt nur vor, wenn er nach Verlassen der Haustür auf dem direkten Weg zu ihrem Arbeitsplatz passiert ist und wenn er Folge eines äußeren Ereignisses ist. Auf der Terasse zu Hause Ausrutschen ist deshalb kein Wegeunfall. Ein Schwindelanfall oder ein Herzinfarkt, in dessen Folge sie jeweils gestürzt sein können, sind deswegen auch keine Wegeunfälle. Wenn sie auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause einen Umweg gemacht haben, der nicht zwingend erforderlich war ( Umleitung ), kann der Unfall ebenfalls nicht als Wegeunfall gewertet werden.
dieri