Wegeunfall- während der Arbeitszeit zum Arzt?

Guten Tag,
eine Frau hatte einen Wegeunfall.Nach 3 Wochen Krank -Schreibung ging sie wieder arbeiten, aber die Behandlung ist noch lange nicht abgeschlossen. Da sie weiterhin zum Durchgangsarzt gehen muss ( lt.Berufsgenossenschaft)hat sie ein Problem. Die vergeben nur Termine während ihrer Arbeitszeiten. Dann sitzt sie dort auch noch bis zu 5 Stunden. Darf der Arbeitgeber ihr diese Zeit als Minusstunden berechnen? Sie geht immer hinterher wieder arbeiten, muss sie die zeit nacharbeiten?

Vielen Dank
Jana

während meiner ausbildung habe ich das mal so gerlernt:

Ein Arbeitnehmer darf während der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen, wenn ihm das außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich und sein Einsatz im Betrieb nicht aus ganz dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist (§ 616 ). Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer bereit ist, die ausfallende Arbeitszeit vor- oder nachzuarbeiten. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, ob dem Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht.

Viele Tarifverträge sehen vor, dass der Arbeitnehmer für die aus Anlass eines Arztbesuches ausgefallene Arbeitszeit Lohn beanspruchen kann. Bestimmt ein Tarifvertrag vor der Aufzählung der Einzeltatbestände, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur bei notwendigem Ausfall von regelmäßiger täglicher Arbeitszeit besteht, muss der Arztbesuch selbst notwendig sein. Nach der Rspr. ist dies nicht nur dann der Fall, wenn der Arztbesuch aus medizinischen Gründen während der Arbeitszeit zwingend geboten ist, sondern schon dann, wenn der Arzt den Arbeitnehmer zu einem bestimmten Termin bestellt und seinen terminlichen Wünschen auf Verlegung der Untersuchung oder Behandlung nicht nachkommen kann oder will.

Und da es schon mal ein D-Arzt ist und nicht irgendwelche privaten Brustvergrößerungen oder andere Schönheitsoperationen - sollte es eigentlich möglich sein