Hallo Gemeinde.
Wir diskutierten gerade über folgendes Szenario und sind zu keiner richtigen Übereinstimmung gekommen:
Ein Landesbeamter fährt mit dem eigenen PKW morgens gegen halb 6 zum Dienst (Dienstbeginn 6 Uhr).
Aufgrund der Tatsache, dass er am Tage zuvor Dienst bis 22 Uhr hatte (somit gerade einmal 8 Stunden Ruhezeit), fallen dem Beamten während der fahrt kurzzeitig die Augen zu und dieser fährt mit seinem PKW gegen einen Baum.
Der Beamte verletzt sich leicht bis mittel-schwer, der PKW ist ein wirtschaftlicher Totalschaden (Wert ca. 1500€), dritte werden nicht involviert.
Zur Info: Die Arbeitszeitverordnung setzt eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden voraus.
Die zu diskutierende Frage: Kann der Beamte Schadensersatzansprüche geltend machen?
Bisher habe ich von folgender Theorie gehört:
Der Beamte kann einen Wegeunfall melden und bekommt Arztrechnungen erstattet, sowie einen Schadensersatz von max. 300€.
Was aber ist, wen der Beamte sogar im Vorfeld seinen Vorgesetzten über die zu geringe Ruhezeit informiert hat, dieser aber darauf bestand, dass der Dienst vollzogen wird?
Hallo,
dazu folgendes…
1.Die Ruhezeit zählt von Dienstplanmäßigen Schichtende bis zum nächsten dienstplanmäßigen Schichtbeginn.
Wie lange der AN bzw. hier der Beamte noch von und zur Arbeit fahren muß,wird dabei nicht erfasst.
Kein Wunder,diese Regelung stammt noch aus Zeiten,als die Beamten (AN) noch im gleichen Ort wie ihre Arbeitsstätte ansässig waren und zu Fuß oder mit dem Fahrrad in maximal 15 Minuten da waren.
2.8 Stunden Ruhezeit ist möglich
In bestimmten Bereichen kann die Landesverwaltung auch eine kürze Ruhezeit von nur 8 Stunden zwischen zwei Dienstschichten genehmigen,wenn durch entsprechende Ausgleichsmaßnahme die Ruhezeiten im Jahresdurchschnitt gewahrt bleiben.
Und eine persönliche Anmerkung von mir…
Sekundenschlaf
stellt sich nicht nach einem normalen 8-Stundentag und einer anschließenden Nacht ein…
„Kandidaten“ für den Sekundenschlaf sind vielmehr Leute die mehr als 12 Stunden auf Achse sind…denn den hat man am Ende solcher Schichten…
Danke für deine Antwort.
Mit Sekundenschlaf habe ich vielleicht das falsche Wort gewählt.
Ich meinte mehr die Tatsache, daß ein Unfall aufgrund von Müdigkeit entsteht, die der Arbeitgeber durch die geringe ruhezeit verursacht.
Laut der gültigen Arbeitszeitverordnung ist eine ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Nur in besonderen Ausnahmen kann die oberste dienstbehörde dies genehmigen.
Also sind 8 Stunden nicht genug.
Kein Wunder,diese Regelung stammt noch aus Zeiten,als die
Beamten (AN) noch im gleichen Ort wie ihre Arbeitsstätte
ansässig waren und zu Fuß oder mit dem Fahrrad in maximal 15
Minuten da waren.
Ist dir überhaupt bekannt, dass es sich bei Beamten um keine Arbeitnehmer handelt ?
Ein Beamter hat also auch keinen Arbeitgeber !
Pferdi alias Ingogni
meldet sich zu Wort !
deshalb verwies ich auf die Arbeitszetverordnung, in der 11 Stunden als Mindestruhezeit vorgegeben sind.
deshalb verwies ich auf die Arbeitszetverordnung,
Es fehlt mir immer noch der Hinweis welche Arbeitszeitverordnung gemeint ist !
Außerdem finde ich es nicht besonders toll, wenn man mit 2 Nick-Namen hier auftaucht.
Es ist die Arbeitszeitverordnung NRW gemeint:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl…
Und ich trete hier nicht mit zwei Nicknames auf, sondern habe nach längerer Abwesenheit und vor Erstellung dieses Beitrags mein Profil bearbeitet und dabei unter anderm mein Nichname geändert.
Anscheinend wurde diese Änderung aber erst nach Erstellung des Beitrags aktiviert.
Hallo,
der sogenannte Kurze Wechsel im öffentlichen Dienst ist schon seit dem Jahre 1920 gängige Praxis gewesen und deswegen kann kein Mensch übermüdet sein.
Was sollen denn da die ganzen Feuerwehr und Rettungswagenbesatzungen sagen mit ihren
12 Stunden oder sogar 24 Stunden-Schichten ???
Wenn man keinen Alkohol oder Drogen komsumiert,kommt bei so einem, kurzen Wechsel die Müdigkeitsphase in der Regel am Nachmittag (die Ehefrauen von Polizisten,Eisenbahnern udn Postlern können dir ein Lied davon singen).
Wenn man dann in der Frühschicht drinsteckt,geht es dann wieder…
„der sogenannte Kurze Wechsel im öffentlichen Dienst ist schon seit dem Jahre 1920 gängige Praxis gewesen und deswegen kann kein Mensch übermüdet sein.“
Dies jetzt auf die Vergangenheit bis ins Jahr 1920 zurück zuführen finde ich ein bisschen schwach.
In den 40er Jahren war es gängige Praxis Menschen, die nicht den Idealen der deutschen Führung entsprachen, durch Massenmord zu beseitigen.
Verordnungen, Ideale und Gesetze ändern sich halt.
„Was sollen denn da die ganzen Feuerwehr und Rettungswagenbesatzungen sagen mit ihren
12 Stunden oder sogar 24 Stunden-Schichten ???“
Feuerwehr und Polizeibeamte sind von dieser Verordnung ausgenommen und haben Ihre eigene AZVO.
"Wenn man keinen Alkohol oder Drogen komsumiert,kommt bei so einem, kurzen Wechsel die Müdigkeitsphase in der Regel am Nachmittag (die Ehefrauen von Polizisten,Eisenbahnern udn Postlern können dir ein Lied davon singen).
Wenn man dann in der Frühschicht drinsteckt,geht es dann wieder…"
Da sollte jeder Körper anders drauf reagieren und kann nicht mit „in der Regel“ abgefertigt werden.
Hallo,
Tatsachen…nicht Wunschdenken…wie ich es bereits schrieb,
der einmalige Wechsel von Spätschicht auf Frühschicht ist in Deutschland und in vielen anderen Ländern im öffentlichen Dienst Standard seit dem Jahre 1920.
Selbst wenn man eine Anfahrt von 1 Stunde hat, also um 23 Uhr zu Hause ist und um 5 Uhr wieder los muss,bleiben immer noch mindestens 4 Stunden Schlaf und danach
ist man soweit fit,das einem nicht die „Klüsen“ zufallen…
Das passiert erst am Nachmittag,wenn man mehr als 8 Stunden arbeitet…
Sekundenschlaf
findest du bei den Berufsgruppen,die mehr als 10 Stunden auf Achse sind…
ganz vorne dabei sind die Kraftfahrer von
-Lkw
-Kurier/Expreß -und Paketdiensten
-Monteure
-Fernbusfahrer
-Taxifahrer
und alle Berufsgruppen,wo neben der Arbeit auch noch Fahrzeuge geführt werden müssen…