Hallo zusammen,
nähmen wir einmal an, Person X wäre offiziell verlobt (also so richtig mit Anmeldung zur Hochzeit etc.). Nun wohnt der Verlobte dieser Person in der Stadt A, Person X allerdings offiziell noch in der Stadt B. Stadt A läge näher am Arbeitsort der Person X. Wenn Person X nun nach der Arbeit auf dem kürzesten Weg statt zu seiner offiziellen Wohnadresse zur Adresse des Verlobten fahren würde und einen Unfall hätte, würde das dann trotzdem als Wegeunfall gelten, wofür dann die BG zuständig wäre? Es sei angenommen, daß die Wohnung in der Stadt A auch nicht als Zweitwohnsitz angemeldet ist.
Viele Grüße
ausnahmefall
Hallo!
Soweit ich weiß, gilt der angegebene Wohnsitz als Grundlage. Und dann auch nur auf dem direkten Weg ohne Umweg und Zwischenstopp.
Gruß
Carmen
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In der Regel schon
Hi!
In der Regel ist auch das ein Wegeunfall (wenn die Freundin nicht gerade 200 km vom gemeldeten Wohnsitz entfernt wohnt).
http://www.arbeitsunfall.de/wegeunfall-geschaeftsrei…
LG
Guido
Hallo Guido,
In der Regel ist auch das ein Wegeunfall (wenn die Freundin
nicht gerade 200 km vom gemeldeten Wohnsitz entfernt wohnt).
http://www.arbeitsunfall.de/wegeunfall-geschaeftsrei…
Im Gegenteil! Der Weg in meinem Beispielfall wäre angenommen sogar um etwa 60km kürzer als der Heimweg zur offiziellen Wohnung. Man kann also annehmen, daß es als Wegeunfall zählen würde? In dem Link steht nämlich nur was vom Weg ZUR Arbeit und nicht von der Arbeit weg.
Viele Grüße
ausnahmefall
Das hätte ich nicht gedacht!
Ja danke, das überrascht mich! Muß ich mich ja entschuldigen!
Ich bin davon ausgegangen, daß die BG eher kniepig sind!
Grüße!
Carmen