Was ist es für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn ein Radfahrer den Polizisten, die ihn anhalten wollen, einfach davonfährt? Spielt es eine Rolle, ob der Radfahrer was falsch gemacht hat oder nicht (z.B. falsch rum eine Einbahnstraße langgefahren oder so)?
Du hast die Frage und den Zeitungsartikel gelesen? Sind Dir Unterschiede aufgefallen? Wo ist in der Frage irgendetwas zu finden, was in Richtung Körperverletzung geht?
Was ist es für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn ein
Radfahrer den Polizisten, die ihn anhalten wollen, einfach
davonfährt? Spielt es eine Rolle, ob der Radfahrer was falsch
gemacht hat oder nicht (z.B. falsch rum eine Einbahnstraße
langgefahren oder so)?
Solange dabei keine anderen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden (zB. Gefährdung des Strassenverkehrs, Fahrerflucht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, etc.), ist die Flucht an sich nicht verboten und straflos.
Je nach Situation könnte das ganze aber vorher schon eine OWI nach §36 StVO gewesen sein, Weisung von Polizeibeamten nicht befolgt.
Aber wenn man’s macht, sollte die Flucht auch erfolgreich sein, sonst kann man sich trotz aller Legalität anschliessend auf eine genaue und ausgiebige Untersuchung gefasst machen
Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht (§ 36 Abs. 1 StVO). Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Solange dabei keine anderen Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten begangen werden (zB. Gefährdung des
Strassenverkehrs, Fahrerflucht, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte, etc.), ist die Flucht an sich nicht
verboten und straflos.
Ich glaube, da irrst Du. Den Weisungen von Polizisten ist in jedem Fall ohne wenn und aber Folge zu leisten (§ 36 Abs. 1 StVO).
Flucht ist tatsächlich nicht strafbar, aber um eine solche handelt es sich hier nicht, sonderrn um die Zuwiderhandlung der Anweisungen der Polizei.
Solange dabei keine anderen Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten begangen werden (zB Gefährdung des
Strassenverkehrs, Fahrerflucht, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte, etc.), ist die Flucht an sich nicht
verboten und straflos.
Ich glaube, da irrst Du. Den Weisungen von Polizisten ist in
jedem Fall ohne wenn und aber Folge zu leisten (§ 36 Abs. 1
StVO).
Flucht ist tatsächlich nicht strafbar, aber um eine solche
handelt es sich hier nicht, sonderrn um die Zuwiderhandlung
der Anweisungen der Polizei.
Ich denke nicht, ich habe §36 ja selbst als mögliche Ausnahme genannt, bin aber der Meinung, das es nicht automatisch „ohne wenn und aber“ immer eine OWI ist. Das Weisungsrecht in der StVO ist kein allumfassendes sondern beschränkt sich auf genau zwei Anlässe. Erstens für die Regelung des Verkehrsflusses und zweitens für eine Verkehrskontrolle.
Bezugnehmend auf die Ausgangsfrage „Spielt es eine Rolle, ob der Radfahrer was falsch gemacht hat oder nicht“ heisst das also, wenn es eine allgemeine Verkehrskontrolle war wäre die Flucht eine OWI, aus anderen Gründen (wenn man was falsch gemacht hat) ist es keine.
Oder wie der BGH meint: „Bußgeldbewehrt nach §§ 36 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO, § 24 StVG sind alle Weisungen eines Polizeibeamten, die aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oder zur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt werden, nicht jedoch solche Weisungen, die allein die Verfolgung einer (beendeten) Verkehrsordnungswidrigkeit ermöglichen sollen. “
Was ist es für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn ein Radfahrer den Polizisten, die ihn anhalten wollen, einfach davonfährt? Spielt es eine Rolle, ob der Radfahrer was falsch gemacht hat oder nicht (z.B. falsch rum eine Einbahnstraße langgefahren oder so)?
Das dies durchaus einen Unterschied machen kann, wurde ja schon dargestellt. Und wenn dann der Polizist hinter meint, er wollte nur eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen…
Ansonsten ist die Fluch selbst nicht strafbar, allerdings kann man natürlich während der Flucht Straftaten oder Owis begehen. Und wenn man dann erwischt wird, wird der Polizist seinen Ermessensspielraum sicher nicht mehr in Richtug Dudu ausüben, sondern ein Ticket verpassen. Und wenn er in Zukunft Langeweile hat, wird er auch bei Sichtung des Deliquenten eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen.
Gerade bei der Polizei ist es eigentlich häufiger so, dass die einen ermahnen. Das machen die am Tag lieber 100mal, als einmal im Monat zu Eltern/Ehefrauen/Kinder etc.zu fahren und denen zu erzählen, dass ihr überaus geliebter und vorbildlichster Sohn/Vater/Ehemann beim ordnungswidrigen Befahren einer Einbahnstraße vom LKW überfahren wurde. Das ist jedesmal eine Mordssauerei und dann noch das Geheule der Angehörigen.