Wegfall argebezug, was geschieht mit einer ausbildung ?

habe über die arge eine umschulung zugesagt bekommen. umschulung begonnen. nun hat sich ergeben, dass ich nicht mehr im argebezug sein werde (will heiraten, mann zu hohes einkommen für argebezug). was geschieht mit der zugesagten, durch die arge finanzierte (Bildungsgutschein) umschulung ?

Das ist so eine Sache, ich würde mich direkt mit dem Sachbearbeiter in Verbindung setzen und nachfragen, ob ich die Umschulung weiter machen darf, denn die Zusage wurde dir gemacht als du noch in dem Umschulungsbereich warst. Dann musst du noch entscheiden ob die Ausbildung für dich wirklich so dringend ist, wenn ja dann sage es der/dem zu zuständigen bei der ARGE.

Ich hoffe, dir ein bischen geholfen zu haben. Gerne stehe ich dir weiter zur Verfügung. Alles Gute für die Zukunft.

habe über die arge eine umschulung zugesagt bekommen.
umschulung begonnen. nun hat sich ergeben, dass ich nicht mehr
im argebezug sein werde (will heiraten, mann zu hohes
einkommen für argebezug). was geschieht mit der zugesagten,
durch die arge finanzierte (Bildungsgutschein) umschulung ?

Hallo Grußlose,

was geschieht mit der zugesagten,
durch die arge finanzierte (Bildungsgutschein) umschulung ?

Das erfährst du, wenn du die Änderungsmitteilung abgiebst. Bis dahin bleibt alles beim Alten. Ich kenne mich in solch einem Spezialfall nicht aus.

Gruß
Otto

Ich bin der Baufixx. Das ist leider nicht mein Fachgebiet.
habe über die arge eine umschulung zugesagt bekommen.
umschulung begonnen. nun hat sich ergeben, dass ich nicht mehr
im argebezug sein werde (will heiraten, mann zu hohes
einkommen für argebezug). was geschieht mit der zugesagten,
durch die arge finanzierte (Bildungsgutschein) umschulung ?

Hallo, hierzu kann ich weiter leider nichts beitragen, ich weiß es nicht. Nur so aus dem Gefühl heraus kann ich mir letztlich vorstellen, dass eine bereits BEGONNENE Maßnahme nicht widerrufen werden wird. Aber wie gesagt, nur eine vage Idee. Beste Grüße … a.

Es liegt aus meiner Sicht im Ermessen der Behörde, für die zugesagte Förderung eine Ausweitung über den nicht förderfähigen Zeitraum hinaus zu bewilligen oder Sie angemessen daran zu beteiligen. Schließlich können sie es ja auch finanziell stemmen, denn mit Ihrem Mann kommt Geld ins Haus. Aus- und Weiterbildung ist Privatangelegenheit und nicht hoheitlich durch den Staat zu tragen.
MfG
N. Gans

habe über die arge eine umschulung zugesagt bekommen.
umschulung begonnen. nun hat sich ergeben, dass ich nicht mehr
im argebezug sein werde (will heiraten, mann zu hohes
einkommen für argebezug). was geschieht mit der zugesagten,
durch die arge finanzierte (Bildungsgutschein) umschulung ?

Tut mir leid, muss ich passen!

hallo

danke für die antwort. hiermit kann man was anfangen.

gruß
t.

Der Bildungsgutschein ist eingelöst und genehmigt. Da wird Dir nichts passieren.