Wegfall der Bilanzierungspflicht nach erstmaligem Beginn

Hallo

Angenommen ein Gewerbetreibender EÜR’ler hat für 2011 aufgrund eines Gewinns von 80.000 Euro von seinem Finanzamt per Verwaltungsakt Anfang 2013 die Mitteilung erhalten ab 01.01.2014 Bilanzierungspflichtig zu sein.
Laut seiner Anfang 2014 abgegebenen Steuererklärung beträgt sein Gewinn für 2012 nun unter/über 50.000 Euro. Dauerhaft soll aber die magische Grenze wieder unterschritten bleiben.
Sein Gewinn für 2010, 2009, 2008 u.älter lag ebenfalls jeweils