Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag!
Ich habe mir Sie für mein Anliegen ausgesucht, da Sie sich augenscheinlich mit Hartz IV Gesetzen auskennen.
Folgendes,ich habe heute eine Änderung des Leistungsbescheides bekommen, worin mir eine rückwirkende Nachgewährung der sogenannten
Warmwasserpauschale vom 01.01.2011-31.05.2011 zugesagt wurde. Diese besagte Pauschale betrug bis Dato 11,94 Euro.
Was heißt das jetzt für uns (Bedarfsgemeinschaft) für die Zukunft genau, müssen wir das Warmwasser in der Zukunft aus dem Regelsatz selbst finanzieren? Warmes Wasser wird vom Versorger aufbereitet, kommt also aus der Leitung.
Ich muss dazu sagen, meine Verlobte hat einen Mini-Job mit etwa 221 Euro monatlich (1,25 Std. tägl.) und ich bin zwar für das Amt noch erwerbsfähig, aber zu 60% schwer-behindert und verfüge über das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis (gehbehindert)
Vielen Dank schon im Voraus und frohe Ostern!!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen