Wegfall der sogenannten Warmwasserpauschale Hartz

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag!

Ich habe mir Sie für mein Anliegen ausgesucht, da Sie sich augenscheinlich mit Hartz IV Gesetzen auskennen.
Folgendes,ich habe heute eine Änderung des Leistungsbescheides bekommen, worin mir eine rückwirkende Nachgewährung der sogenannten
Warmwasserpauschale vom 01.01.2011-31.05.2011 zugesagt wurde. Diese besagte Pauschale betrug bis Dato 11,94 Euro.
Was heißt das jetzt für uns (Bedarfsgemeinschaft) für die Zukunft genau, müssen wir das Warmwasser in der Zukunft aus dem Regelsatz selbst finanzieren? Warmes Wasser wird vom Versorger aufbereitet, kommt also aus der Leitung.
Ich muss dazu sagen, meine Verlobte hat einen Mini-Job mit etwa 221 Euro monatlich (1,25 Std. tägl.) und ich bin zwar für das Amt noch erwerbsfähig, aber zu 60% schwer-behindert und verfüge über das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis (gehbehindert)
Vielen Dank schon im Voraus und frohe Ostern!!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen

Im Bereich Hartz IV kenne ich mich leider gar nicht aus. Dennoch: weiterhin viel Erfolg bei der Informationsbeschaffung und FROHE OSTERN!

Hallo Jürgen,

also erst einmal vorweg weder der Minijob, noch die schwerbehinderten Eigenschaft haben mit dieser Entscheidung irgend etwas zu tun.

Zu den Wohnkosten gehörte schon immer nur das Wassergeld. die Bereitung von Warmwasser musste schon immer aus den Regelleistungen gezahlt werden. Wenn das bei Ihnen bisher nicht der Fall sein, dann freuen Sie sich, aber einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Tut mir leid, das klingt bestimmt nicht toll für Sie, aber so verstehe ich bisher das Gesetz und eine Erfahrungen waren so.

Gruß Nele

Hallo

Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort!
Leider kann ich Ihnen erst heute danken, da ich bisher keine E-Mail Benachrichtigung Ihrer Antwort erhalten habe!
MfG. Jürgen

Im Bereich Hartz IV kenne ich mich leider gar nicht aus.
Dennoch: weiterhin viel Erfolg bei der Informationsbeschaffung
und FROHE OSTERN!

Hallo Nele

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Leider habe ich mir so etwas schon gedacht. Ist eben nicht zu ändern. Auf der einen Seite, tut sich unser (großzügiger Staat) schwer mit 5 Euro mehr im Monat und anderer seits, muss ich nun außer 8 Euro Krankenkassen-Zusatzbeitrag, auch noch die Warmwasseraufbereitung selbst finanzieren. Wenn ich gesundheitlich in der Lage wäre, eine Genringbeschäftigung nachzugehen, wäre dies auch nicht all zu schlimm, aber…
So bleiben mir nun von den 5 Euro mehr, etwa 13 Euro weniger. Ist das nicht etwas skurril???
MfG.
Jürgen

Hallo Jürgen,

nur um sicher zu stellen, dass kein Missverständnis vorliegt, es ist nicht neu, dass die Bereitung des warmen Wassers aus den Regelleistungen gezahlt werden muss, das mussten die Leistungsbezieher schon immer.

Nochmals alles Gute

Nele

Hallo Nele

Es ist wirklich sehr nett von Dir, dass Du mir noch einmal geantwortet hast, denn ich erreiche leider telefonisch niemanden bei der ARGE. Was aber nebenbei gesagt Standard bei uns ist :wink:

Was ich nicht verstehe, warum habe ich (wir) denn eine Rückzahlung dieser Warmwasserpauschale von Januar-April
bekommen?? und wie sollen wir diese Pauschale gegenüber dem Vermieter jetzt zahlen? denn die Miete überweist ja die Arge. Müssen wir diese dann bei einer eventuellen höheren Nebenkostenabrechnung an den Vermieter selbst zahlen? Ich habe keinen blassen Schimmer??
Ganz liebe Grüße
Jürgen