Frau A, wohnhaft in HH, möchte ihr Bad renovieren lassen, weil die alten Fliesen potthässlich sind und an manchen Stellen von der Wand bröseln.
Kein Problem, denkt sie sich und holt die Fliesenlegerfirma B zum Behufe eines Angebotes.
B schaut sich das Bad an und wiegt zweifeln das weise Haupt: Im Bad, so B, seien ja noch uralte Rohre verlegt, die so überhaupt nicht mehr zugelassen seien. Wenn man das Bad komplett neu verfliese, müsse man auch zwingend alle Installationen neu machen. Wenn man das nicht wolle, meinte B, könne er nur höchstens drei der vier Wände neu verfliesen - die letzte müsse so bleiben wie sie ist, nur dann hätte man Bestandsschutz!
Sollte bis hierher noch ein Experte im Stuhl sitzen statt über den Fußboden zu rollen und auch noch nicht seinen letzten Mundvoll Kaffee dekorativ über den Monitor verteilt haben: Liege ich richtig mit meiner Meinung, dass man von dem Zeugs, was B raucht, besser die Finger lassen sollte? Obwohl in D weiss man ja nie…
Sollte bis hierher noch ein Experte im Stuhl sitzen statt über
den Fußboden zu rollen und auch noch nicht seinen letzten
Mundvoll Kaffee dekorativ über den Monitor verteilt haben:
Liege ich richtig mit meiner Meinung, dass man von dem Zeugs,
was B raucht, besser die Finger lassen sollte? Obwohl in D
weiss man ja nie…
Hallo Stefan,
so schlecht dürfte das Kraut gar nicht sein …
Der Fliesenleger mag die Trinkwasserverordnung etwas eigenwillig interpretieren, doch im Kern ist es richtig, dass der Hauseigeneigentümer Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers hat. Sollten also im fraglichen Bad Bleirohre verlegt sein, dürfte - wenn nicht schon längst überschritten - bei der schrittweisen Senkung der Grenzwerte bis 2013 die zulässige Bleibelastung bald überschritten sein.
Im eigenen Haus mag dies vieleicht - mangels Kläger - rechtlich irrelevant sein, doch der eigenen Gesundheit zuliebe, sollte man diesen sehr sinnvollen Grenzwerten folgend, eine Sanierung durchführen.
Und das Kraut dessen, der weiter Wasser aus Bleirohren zu sich nimmt, das möchte ich wirklich nicht rauchen.
… und jetzt erst noch nen Käffchen (bleifrei:wink: …
Sollten also im fraglichen Bad Bleirohre
verlegt sein, dürfte - wenn nicht schon längst überschritten -
bei der schrittweisen Senkung der Grenzwerte bis 2013 die
zulässige Bleibelastung bald überschritten sein.
Ok, verstanden und einverstanden.
Nur: was hat das Ganze mit dem Neuverfliesen des Bades zu tun? Und vor allem: mit „nur-3-von-4-Wänden-fliesen“?
Nur: was hat das Ganze mit dem Neuverfliesen des Bades zu tun?
Und vor allem: mit „nur-3-von-4-Wänden-fliesen“?
eben, das versteh ich auch nicht, deswegen sagte ich ja, dass der gute Mann vermutlich eine etwas eigenwillige Interpretation der Trinkwasserverordnung vornimmt. Denn diese ist die einzige naheliegende Rechtsverordnug, die soetwas wie eine Sanierungsverpflichtung für Badezimmer ergeben könnte (wohlgemerkt könnte!). Denn als Eigentümer eines Wasserhahns (oder der Leitung bzw der umgebenden Wohnung) ist man danach eben für die Qualität des daraus entnommenene Wassers verantwortlich und hat beispielsweise als Vermieter einer Wohnung, in der auch Wasserhähne mitvermietet werden, dafür Sorge zu tragen, dass da nur sauberes Wasser rauskommt.
Und „3-von-4“ das ist die Auswirkung des gerauchten Zeugs an sich (egal ob schlecht oder gut).
Also falls der Eindruck enstanden ist, man dürfte seine Fliesen nicht abkloppen und durch neue ersetzen, nur weil einem Fliesenleger die darunterliegenden Rohre nicht modern genug vorkommen … dem ist natürlich nicht so!
Hallo,
Nur: was hat das Ganze mit dem Neuverfliesen des Bades zu tun?
Und vor allem: mit „nur-3-von-4-Wänden-fliesen“?
wenn nur 3 Wände neu gemacht werden, ist es eine Reparatur. Alle 4 Wände wäre eine Komplettrenovierung, bei der dann auch die Rohre auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.
Ich kenne die dazu passenden Gesetze nicht, aber ich weiß, dass es bei Stromleitungen (hier in der VDE festgelegt) so sein muß und analog für die Rohre wohl so sein wird.
Btw., wenn die Dinger wirklich nicht mehr gesetzeskonform sind, würde ich sie eh’ rausreißen lassen. Der Gesetzgeber wird sich wohl was dabei gedacht haben.
Und noch eine Sache: wenn uralte Rohre durch neue ersetzt werden, kann man mit ein wenig Verhandlungsgeschick auch mal was bei einer Hausversicherung rausholen - neue Rohre brechen normalerweise nicht, und wenn doch, muss nicht die Hausversicherung, sondern der Handwerker den Schaden ersetzen.
Gruß
loderunner
wenn nur 3 Wände neu gemacht werden, ist es eine Reparatur.
Alle 4 Wände wäre eine Komplettrenovierung, bei der dann auch
die Rohre auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.
Ich kenne die dazu passenden Gesetze nicht, aber ich weiß,
dass es bei Stromleitungen (hier in der VDE festgelegt) so
sein muß und analog für die Rohre wohl so sein wird.
Also mit der VDE kenne ich mich ein wenig aus und da steht nirgendwo drin, dass ich einen Raum nur zu 3/4 neu tapezieren lassen darf, weil ich sonst die Elektroleitungen austauschen muss…
Aber wenn Du bzgl. Bad/Rohre wirklich ein passendes Gesetz hättest, wäre das toll. Lasse mich gerne überzeugen…
Btw., wenn die Dinger wirklich nicht mehr gesetzeskonform
sind, würde ich sie eh’ rausreißen lassen. Der Gesetzgeber
wird sich wohl was dabei gedacht haben.
Sicher das. Keiner betreitet (um mal bei der VDE zu bleiben), dass das Verbot der klassischen Nullung eine gute Sache war und das neue Anlagen wesentlich höhere Sicherheit bieten. Trotzdem darf ich bei einer solch alten Elektroanlage sogar alle Steckdosen gegen neue Modelle tauschen, ohne den Bestandsschutz aufzuheben.
Also mit der VDE kenne ich mich ein wenig aus und da steht
nirgendwo drin, dass ich einen Raum nur zu 3/4 neu tapezieren
lassen darf, weil ich sonst die Elektroleitungen austauschen
muss…
da steht irgendwo in der VDE100 sinngemäß was davon, dass Reparaturen an alten Anlagen erlaubt sind, aber wenn Änderungen vorgenommen werden, muß alles auf den neuesten Stand gebracht werden.
In welchem Teil das steht, weiß ich nicht. Ist imho auch nicht online abrufbar, da kostenpflichtig.
Aber wenn Du bzgl. Bad/Rohre wirklich ein passendes Gesetz
hättest, wäre das toll. Lasse mich gerne überzeugen…
Sorry, habe ich nicht. Ich bin nur mit Strom, nicht mit Wasser oder Gas ein wenig vertraut.
Sicher das. Keiner betreitet (um mal bei der VDE zu bleiben),
dass das Verbot der klassischen Nullung eine gute Sache war
und das neue Anlagen wesentlich höhere Sicherheit bieten.
Trotzdem darf ich bei einer solch alten Elektroanlage sogar
alle Steckdosen gegen neue Modelle tauschen, ohne den
Bestandsschutz aufzuheben.
Das wäre ja auch eine Reparatur. Eine zusätzliche Steckdose aber nicht mehr.
Unabhängig davon dachte ich daran, dass man Bleirohre austauschen sollte, egal ob man nun muss oder nicht.
Mein ganzer Post war auch nur ein Versuch, dem Anlass der Aussage des Handwerkers auf die Spur zu kommen. Mehr nicht.
In welchem Teil das steht, weiß ich nicht. Ist imho auch nicht
online abrufbar, da kostenpflichtig.
Ja, leider - und noch nicht mal besonders billig…
Sorry, habe ich nicht. Ich bin nur mit Strom, nicht mit Wasser
oder Gas ein wenig vertraut.
Da gehts uns ja beiden ähnlich.
Mein ganzer Post war auch nur ein Versuch, dem Anlass der
Aussage des Handwerkers auf die Spur zu kommen. Mehr nicht.
Schon verstanden - und danke auch dafür (*sternchen streu*).
Ich denke ja auch, dass der Handwerker da einfach was falsch interpretiert hat. Aber es hätte ja sein können, dass ein Experte mit so was kommt wie „Jaha! Das ist die Hamburger Notfliesenverordnung von 1912, in der im §14232.1.4.5 ganz klar festgelegt ist, dass… *blubber* …insbesondere bei Vollmond… *blah* …und bei Schuhgröße des Fliesenlegers > 42… *sülz* …unbedingt alle Rohre auszutauschen sind!“ *grins*