Grüße Euch,
mit Bekannten haben wir neulich ein fiktives Problem besprochen.
Leider sind wir zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen! Nun wollen wir mal sehen was Ihr darüber denkt 
Es gibt Grundstück A und B. Grundstück B ist nur über Grundstück A zu erreichen. Um diesen Fall sicher zu stellen, ist vor einiger Zeit ein Wegerecht zu lasten Grundstück A eingetragen worden. Diese Eintragung erfolgte im Grundbuch im Rank zwei (aus welchem Grund auch immer).
Nun kommt es zur Versteigerung von Grundstück A, plötzlich soll auf Grund der Versteigerung (ist vollzogen) das Wegerecht zu Gunsten Grundstück B wegfallen!
- Was meint Ihr, ist dieses zulässig, und wenn ja warum!
- Als Annahme, dieses Wegerecht hat schon 20 Jahre bestand, wäre es möglich dieses als Gewohnheitsrecht einzufordern?
- welche möglichkeiten bleiben dem fiktiven Eigentümer von Grundstück B um zu seinem Grundstück zu gelangen?
Danke euch für eur Vorschläge 