Wegfall Finanzierungsansprüche

Hallo,
hoffe mein Titel trifft in etwa das Thema…

Man stelle sich vor, ein Ehepaar mit zwei Kindern, vor drei Jahren gebaut. Finanzierung des Hauses über normalen Bankkredit, KFW und
einkommensabhängigen WFA Kredit, nebenbei noch Bezug von Eigenheimzulage.

Angenommen die Ehe bröckelt, er zieht aus, nimmt sich ne eigene Wohnung, lässt sich aber nicht scheiden, zahlt an sie und die Kinder Unterhalt, ist auch immer noch mit ihr, als Eigentümer des Hauses im Grundbuch usw.

Fragen:

a) Entfällt mit Auszug und Ummeldung nicht sein Anspruch auf seine
Eigenheimzulage. ?

b) Hätte sein Auszug auf Langzeit nicht auch irgendwelche Auswirkungen auf den WFA Kredit ? Ich meine z. B. das sog. Eigenheimzulageersatzdarlehn oder Freibeträge, die bei berücksichtigt wurden, bei Ermittlung des Anspruchs auf ein WFA Kredit. ?

Angenommen er wollte sich nun zusätzlich ne Eigentumswohnung kaufen,
bleibt aber wie erwähnt auf der anderen Seite auch als Eigentümer
im Grundbuch seines Hauses stehen.

Frage:
Könnte er den Bezug der noch restlichen laufenden Eigenheimzulage auf die Eigentumswohnung übertragen. ? (Hoffe Frage ist verständlich).

Vielen lieben Dank
Monika

Hallo,

Frage:
Könnte er den Bezug der noch restlichen laufenden
Eigenheimzulage auf die Eigentumswohnung übertragen. ? (Hoffe
Frage ist verständlich).

Die Übertragung einer Restlaufzeit der EHZ auf ein Folgeobjekt ist meines Wissens seit 01.01.2006 nicht mehr möglich.
(Sollte ich falsch liegen, so bitte ich um Korrektur)

Grüße von
Tinchen