Hallo zusammen,
ist es richtig, daß mit Beginn der Abgeltungssteuer 2009
die Formulare Kapitalertragssteuer (KAP) bei den Finanzämtern nicht mehr erhältlich sind ?
Wie erhält man dann die Kapitalertragssteuer zurück ?
Danke
Hallo zusammen,
ist es richtig, daß mit Beginn der Abgeltungssteuer 2009
die Formulare Kapitalertragssteuer (KAP) bei den Finanzämtern nicht mehr erhältlich sind ?
Wie erhält man dann die Kapitalertragssteuer zurück ?
Danke
Das Kapitalertragsteuerformular ist ein anderes wie die Anlage KAP die Sie scheinbar meinen. Die Anlage KAP wird es auch weiterhin geben, nur in anderer Form.
Jörg
Die Anlage KAP wird es auch
weiterhin geben, nur in anderer Form.
In welcher denn ?
Keine Ahnung, sie ist noch nicht veröffentlicht, da sie ja erst ab 2009 in Kraft tritt, also Veröffentlichung erst gegen Ende 2009.
Aber es muss ja eine geben für die Leute der Steuersatz unter 25% liegt und die Leute bei denen die „Mißbrauchsregelungen“ greifen.
Jörg
Aber es muss ja eine geben für die Leute der Steuersatz unter
25% liegt
Also wie bisher…
und die Leute bei denen die „Mißbrauchsregelungen“
greifen.
Welche „Missbrauchsregelungen“ ?
Wenn ich z.B. meiner eigenen GmbH ein Darlehen gewähre fallen die Zinsen daraus nicht unter die Abgeltungssteuer!
Wenn ich z.B. meiner eigenen GmbH ein Darlehen gewähre fallen
die Zinsen daraus nicht unter die Abgeltungssteuer!
Richtig.
Das hat aber nichts mit „Missbrauchsregelung“ zu tun, sondern damit, dass eben keine Abgeltungssteuer einbehalten wird.
Ebenso nicht bei Krediten unter Verwandten…
Ich hab das mal einfach mal „Missbrauchsregelung“. genannt. Wenn es diese Regelungen nicht gäbe könnte man interessante Dinge basteln und einige Leute würden dann nur noch 25% statt 42% bezahlen…
Jörg