Weggepflügte Wirtschaftswege in einem Dorf

Hallo allerseits,

sei gegeben das folgende Szenario:

  1. Ein Dorf D in einer Stadt S in NRW, in dem 90% des Ackerlandes an ortsfremde Pächter P verpachtet sei
  2. Wirtschaftswege innerhalb des Dorfes, welche landwirtschaftlichen Zwecken und der Erholung dienen. Eigentümer dieser Wege wäre durch die Bank weg S.
  3. Ein Herr X, der bisher kein Eigentümer eines anliegenden Ackerlandes wäre, dieses aber durch natürliche Vorgänge in der Zukunft werden könnte.

Herr X würde nun eines Tages anhand eine Schnatganges feststellen, dass bei der Mehrheit der genannten unbefestigten Wege von der ursprünglichen Breite im Schnitt die Hälfte weggepflügt worden wäre, bei einigen dieser Wege würden sogar nur noch ca. 1.5-2m Breite vorhanden sein. Auch zugehörige Grenzsteine wären entfernt worden.

Der Ortsbürgermeister fühlte sich hier nicht berufen, derweil die P als Verursacher derselben Partei und demselben Ortsverein (Ortsverein über mehrere Dörfer) angehören würden wie er selbst.


Im Normalfall sollten ja nun die Verursacher den Originalzustand wieder herstellen müssen. Diese sind aber der S natürlich initial nicht bekannt.

Mit einigen P hätte X auch schon geredet und sie zeigten sich nicht einsichtig bzw. würden die Schuld auf andere schieben.


Fragen:

Haben die Dorfbewohner ein Anrecht auf Wege, so wie sie im Kataster verzeichnet sind?

Wer ist rechtlich dafür verantwortlich, dass Wege in dem Zustand verbleiben, in dem sie ursprünglich waren?


Wie würde die Stadt vermutlich bei einer Aufforderung des X reagieren, die Wege wieder in den Originalzustand zu versetzen?

Ist damit zu rechnen, dass die Stadt zunächst die Verursacher ermitteln und dann an diese Forderungen stellen würde?

Oder dürfte die Stadt es sich hier „einfach und bequem“ machen und die Eigentümer der anliegenden Landstücke auffordern, den Originalzustand wieder herzustellen bzw. für die Wiederherstellung zu zahlen. Diese Eigentümer wären ja eigentlich unschuldig an der Sache und zudem wäre es unklar, ob und wann die P - selbst nach Aufforderung mit Frist durch den Verpächter - tätig werden bzw. zahlen würden.

Gruß
BW

Ein Dorf " IN " einer Stadt !?

Ja. Die Stadt bestünde aus n ehemaligen Gemeinden,
gemeinhin als Dörfer bezeichnet.

Gruß
BW

Hallo,

Rückfragen und der Verusch zu antworten:

Uninteressant, da hier das Gleiche gilt wie bei ortsansässigen Bewirtschaftern.

Dass die Wirtschaftswege zur Bewirtschaftung der Grundstücke da sind kann unterstellt werden. Das „Recht auf Nutzung zur Erholung“ wäre erst noch nachzuweisen. Welche Belege gibt es hierfür und was wurde bereits recherchiert?

„Werden könnte“ ist genau so uninteressant wie der Wohnort der Bewirtschafter. Handelt es sich hier um einen Ortsbürger, der nicht Grundeigentümer ist?

Das scheint in einigen Gegenden der „Normalzustand“ zu sein. (Die Damen und Herren Ökonomen haben in der Mitte ihrer Grundstücke stets ausreichend Fläche, an den Rändern scheint es immer so eng zu sein, dass Fläche fehlt.)

Sagen wir mal so: Der Ortsbürgermeister möchte nicht mehr Ärger als nötig - alles Andere dürfte eine Unterstellung sein.

Auch das scheint die Normalität zu sein.

Das wäre zu klären. Möglicherweise nicht „die Dorfbewohner“ sondern „die Bewirtschafter oder Eigentümer“.
Wie und auf welcher Rechtsgrundlage sind die Wege entstanden? Welche Regelungen gelten für die Benutzung? (Es könnte sein, dass da bei der zuständigen Kommune nach einem „Rezess“ gefragt werden müsste. Oder auch nach gültigen Ortssatzungen.)

Siehe oben.

Keine Ahnung wie die Stadt reagieren würde. Von … bis … ist da „alles“ möglich.

Zunächst wäre zu klären, in welcher Rechtsposition sich X befindet. Und welche Rechtsposition die Kommune hat. Entsprechend sollte die Forderung an die Stadt formuliert sein.

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

das diente wie auch die anderen Sachen zur Erklärung der Sachlage. Das davon nicht alles von Relevanz ist, ist klar. Nur die nicht relevanten Teile zu streichen, bringt uns aber auch nicht weiter.

Das ist ein mündliches Statement des Bürgermeisters (nicht des Ortsbürgermeisters!).

Ja. Herr X sei hier auch nur stellvertretend für eine größere Gruppe von Ortsbürgern genannt. Die Tatsache, dass all diese Personen in 20-30 Jahren erben, macht die Sache aber für jeden einzelnen relevant. Werden nämlich diese Sachen nicht jetzt behoben und darf die S in Zukunft von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke die Behebung des Schadens verlangen, so könnte bzw. müsste der eine oder andere auch über die Ausschlagung des Erbes nachdenken. Letzteres müssten sie aber nicht, wenn klar wäre, dass ausschließlich der Verursacher zu zahlen bzw. zu beheben hätte.

Es geht auch nicht nur um die Wege selbst. Ein großer Teil wäre sicherlich auch die erneute Einmessung der Grundstücke und das Setzen neuer Grenzsteine. Wir reden hier also von größeren Beträgen, die bei dem einen oder anderen den Wert des eigenen Grundstückes überschreiten können.

Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass der Ortsbürgermeister primär die Interessen der eigenen Bürger vertreten soll …

Ärger mit der S wird er durch das Melden dieser Tatsache wohl kaum bekommen, denn als Geschädigte wird sich diese den Schaden ja ersetzen lassen.

Und ob der Ortsbürgermeister Ärger mit seiner Partei bekommt, ist Herrn X und der genannten Gruppe egal (in der selbst einige in dieser Partei sind).

Wie wäre das denn VOR einer Meldung an die S zu klären?

Wenn der S eine Meldung gemacht wird, könnte die doch - auch ohne dass dieses irgendwo schriftlich fixiert wäre- auf die Idee kommen, die Eigentümer seien selbst dafür verantwortlich und könnte dann auch ohne eigentlichen Antrag tätig werden. Das könnte dann auch zu größerem Streit in den Familien führen.

Auch könnte die S ja auch die Herausgabe einer „Ortssatzung“ (Ist damit sowas wie eine „Feldwegeordnung“ gemeint?) verweigern, wenn man keinen triftigen Grund angibt, weshalb man diese benötigt.

Die gesamten Gemeindewege waren bereits im letzten Jahrhundert vorhanden. Einige von ihnen wurden von der Gemeinde in den 1950ern befestigt, die anderen verblieben als Wirtschaftswege. Sie wurden dann von der Stadt bei der Zusammenführung (also bei deren Gründung) übernommen.

Die Wege sind ordnungsgemäß als Wirtschaftswege ins Kataster eingetragen.

Gruß
BW

Das Wegpfügen der Wegesränder und Grenzsteine ist ein überall gerne betriebenes Spiel gewisser Landwirte, die den Rachen nicht voll bekommen können. Wenn der Ortsbürgermeister das Thema nicht verfolgen will, dann geht man eben eine Etage höher, ins Rathaus der Stadt.

Hi Wiz,

das würde man ja wollen …

Siehst du denn dann keine Gefahr, dass die Stadt die Eigentümer anstatt der Verursacher „verdonnert“?

Gruß
BW

Hallo,

Also das liest sich jetzt wie „wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Ist denn in den Pachtverträgen irgendwas dazu geregelt?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

also es handelt sich jetzt um eine ganze Gruppe von Menschen, die das Gleiche (?) wollen. Als Gruppe kann man dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister - meinetwegen auch der kommunalen Opposition - ganz anders gegenübertreten.

So und jetzt noch mal zur Sache: Es kann hier niemand wissen, welche kommunalen Regelungen es zur Nutzung und Unterhaltung der Feldwege in diesem Ort gibt. Das wäre als Erstes zu klären. Eine Feldwegesatzung wäre der erste Anhaltspunkt,
Ein wie auch immer geschehenes mündliches „Statement“ des Bürgermeisters kann unter Umständen nicht viel wert sein, möglicherweise ist der gute Mann in diesem Moment nicht voll informiert gewesen.
Und wenn die Feldwege für die Ortseinwohner „schon immer dagewesen“ sind, dann sind sie doch irgendwann einmal geschaffen worden und auch seinerzeit wurde irgendwas dazu geregelt. (Je älter diese Regelung ist, desto „schlechter“ für Euch dürfte sie sein.) Welcher Teil von NRW ist es? Ehemaliges Preussen? Dann wäre nach etwas zu suchen, das sich „Rezess“ nennt. Oder gibt es etwas Neueres? Die berühmte Feldwegesatzung vielleicht?
Und auch hier nochmal: Ist ggf. in den Pachtverträgen irgendwas zur Haftung für Schäden geregelt?

Ohne Kenntnis dieser Fakten ist Dir jetzt nicht weiter zu helfen. Es dürfte in Deutschland kein einheitliches Recht dazu geben, vom Grundsatz her haben wir jetzt verschiedene Bundesländer und wir hatten früher andere Bundesländer - alles das kann hier wichtig sein…

Gruß
Jörg Zabel

PS:
Praktikabler Lösungsversuch: Als Gruppe mit dem Bürgermeister reden und/oder mit der staksten „Oppositionspartei“…

Diese „Gefahr“ besteht natürlich durchaus, aber es gibt hier natürlich dann eine Rückgriffmöglichkeit auf die eigentlichen Verursacher. D.h. Der Eigentümer bekommt die Aufforderung, die Wege wieder herzustellen, und er leitet sie sofort an die Pächter mit Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme weiter. D.h. sollten die dann nicht rechtzeitig die Sache erledigen, wird eben ein Dritter beauftragt, und dessen Kosten werden dann in Rechnung gestellt, und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt. Ein „Herausreden“ wäre hier nur möglich, wenn die Pächter nachweisen könnten, dass die Geschichte schon zum Zeitpunkt der Pachtübernahme so bestand, oder konkret einen Dritten benennen können. Wobei man dabei dann noch sehen müsste, ob dessen Handlungen nicht dem Pächter zuzurechnen wären (z.B. vom Pächter beauftragter Lohnunternehmer). Dann wäre dieser Dritte nämlich erst der nächste in der Kette, und könnte der Eigentümer zunächst den Pächter in Anspruch nehmen, bevor der dann ggf. wieder den eigentlichen Verursacher in Regress nehmen kann.