Hallo allerseits,
sei gegeben das folgende Szenario:
- Ein Dorf D in einer Stadt S in NRW, in dem 90% des Ackerlandes an ortsfremde Pächter P verpachtet sei
- Wirtschaftswege innerhalb des Dorfes, welche landwirtschaftlichen Zwecken und der Erholung dienen. Eigentümer dieser Wege wäre durch die Bank weg S.
- Ein Herr X, der bisher kein Eigentümer eines anliegenden Ackerlandes wäre, dieses aber durch natürliche Vorgänge in der Zukunft werden könnte.
Herr X würde nun eines Tages anhand eine Schnatganges feststellen, dass bei der Mehrheit der genannten unbefestigten Wege von der ursprünglichen Breite im Schnitt die Hälfte weggepflügt worden wäre, bei einigen dieser Wege würden sogar nur noch ca. 1.5-2m Breite vorhanden sein. Auch zugehörige Grenzsteine wären entfernt worden.
Der Ortsbürgermeister fühlte sich hier nicht berufen, derweil die P als Verursacher derselben Partei und demselben Ortsverein (Ortsverein über mehrere Dörfer) angehören würden wie er selbst.
Im Normalfall sollten ja nun die Verursacher den Originalzustand wieder herstellen müssen. Diese sind aber der S natürlich initial nicht bekannt.
Mit einigen P hätte X auch schon geredet und sie zeigten sich nicht einsichtig bzw. würden die Schuld auf andere schieben.
Fragen:
Haben die Dorfbewohner ein Anrecht auf Wege, so wie sie im Kataster verzeichnet sind?
Wer ist rechtlich dafür verantwortlich, dass Wege in dem Zustand verbleiben, in dem sie ursprünglich waren?
Wie würde die Stadt vermutlich bei einer Aufforderung des X reagieren, die Wege wieder in den Originalzustand zu versetzen?
Ist damit zu rechnen, dass die Stadt zunächst die Verursacher ermitteln und dann an diese Forderungen stellen würde?
Oder dürfte die Stadt es sich hier „einfach und bequem“ machen und die Eigentümer der anliegenden Landstücke auffordern, den Originalzustand wieder herzustellen bzw. für die Wiederherstellung zu zahlen. Diese Eigentümer wären ja eigentlich unschuldig an der Sache und zudem wäre es unklar, ob und wann die P - selbst nach Aufforderung mit Frist durch den Verpächter - tätig werden bzw. zahlen würden.
Gruß
BW