Wegstrecke Wohnort Freundinn --> Arbeitsstätte

Ich wohne und bin gemeldet in A und arbeite im 4km entfernten Ort B. Meine Freundinn wohnt im Ort C welcher 14km von meiner Arbeitsstätte entfernt ist. Ich bin aber nur im Ort A gemeldet und nicht bei meiner Freundinn in C. Wohne aber unter der Woche ausschließlich bei meiner Freundinn in C.

Wenn ich das ordentlich gegenüber dem Finanzamt schildere dürfte das doch durchgehen oder? Es ist ja auch nicht gelogen weil ich wirklich dort bin bzw. das mein „örtlicher Mittelpunkt des Lebensinteresses“ ist, zumindest unter der Arbeitswoche.

Was meint ihr?

Danke.

Hallo,
das dürfte nicht durchgehen, da dein Lebensmittelpunkt füt das Amt a ist! Warum meldest Du dich nicht als Nenenwohnsitz bei C an.
Glaube zwar, dass es auch nichts bringt, aber einen Versuch wäre es wert.
Gruss Hermann

hallo,

nein, das geht nicht durch. abrechenbar sind immer nur die fahrten zwiscehn dem wohnort und der arbeitsstätte.wenn du die fahrten zwischen dem wohnort deiner freundin und deiner arbeitsstätte abrechnen willst, mußt du dich erstwohnsitzlich ummelden.

saludos, borito

Hallo,

stimmt, normalerweise müßte das so gehen.

Kann natürlich sein, daß der Sachbearbeiter im FA sich etwas anstellt und es erstmal nicht akzeptieren will, dann kannst Du Einspruch einlegen und ein anderer Sachbearbeiter muß es prüfen.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

das wird ein bisschen wie Lottospielen werden. Fakt ist sie können nicht hieb- und stichfest beweisen, dass Sie tatsächlich von dort fahren. Es wird also auf den jeweiligen Bearbeiter ankommen, ob er ihnen das abnimmt.

Am Besten ein Fahrtenbuch führen und zum Nachweis TÜV Belege oder Inspektionsrechnungen vorlegen.

Beste Grüße!

Hi,

das kann man so schildern.

Ob es anerkannt wird kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Sehe ich auch so.
Entscheidend ist, wo der Mittelpunkt der lebensinteressen ist.

Hallo,

Du musst schon bei deiner Freundin angemeldet sein. Das kann ja dann jeder sagen.

Leider geht nicht
Michelle