Wegziehen!

Hallo ihr,

Angenommen jemand will weder bei seiner Mutter noch bei seinem Vater leben und hat aber eine sehr gute Beziehung zu der Ehemaligen Freundin des Vaters die aber nun weit weggezogen ist. Angenommen der jenige will zu seiner „Stiefmutter“ ziehen.

Wollte einfach mal wissen wie es da mit dem Recht steht. Ob es möglich wäre das die Steifmutter irgendwelche Chacen hat das Kind zu sich zu holen. Natürlich wenn das Kind es wünscht.

P.S: Diesen Artikel kann man auch unter Eltern-Kinder finden.

Danke im vorraus

Theoretisch : nein !

Grund : „Sorgerecht“ (damit Aufenthaltsbestimmungsrecht)
liegt nicht bei dieser „fremden Frau“.

Praktisch sieht das so aus :
Mindestens das Jugendamt würde bei Einschaltung sofort
tätig und würde den Fall „kontrollieren“. Ist das Kind
„älter“, wird das Jugendamt nichts unternehmen.

Ein 5. Jahre junges Kind würde sicher vom Jugendamt
überredet.
Ein etwa 14 bis 17, x Jahre altes Kind würde „befragt“.

In der „freiwilligen Gerichtsbarkeit“ ist klar dargelegt,
dass Gewaltanwendung gegen Kinder NICHT Zuläsig ist.

Stehen also nicht besondere Gründe dagegen, würde ein
älteres Kind dort belassen,wo es sich aufhalten will.

Was wären besondere Gründe ?
Anders angefangen : es gibt Dinge, die auch ein
14 bis 17,x Jahre altes Kind einzuhalten hat.
Schulbesuch, Wohnung aufräumen usw. usw. usw.
ist also hier alles im Bereich des „Normalen“,
gibt es keinen Grund zum Eingreifen.

Jetzt anders herum :

  • Kein Schulbesuch !
  • Mangelhafte Hygiene,
  • Alkohol,
  • Drogen,
  • kriminelle oder asoziale Kreise !
    usw.

Das Jugendamt hat in erster Linie die Interessen
von Kindern zu vertreten. Wenn die Interessen
der Kinder gewahrt sind, gibt es keinen Grund
der „Wegnahme“.

Um dem Zirkus mit Jugendamt und Polizei vorzugreifen
sollten am Tage des Umzuges mit diesen Behörden
Gespräche gesucht werden. Auf dem Lande ist dieses
einfacher, als in einer Stadt.

Hallo ihr,

Angenommen jemand will weder bei seiner Mutter noch bei seinem
Vater leben und hat aber eine sehr gute Beziehung zu der
Ehemaligen Freundin des Vaters die aber nun weit weggezogen
ist. Angenommen der jenige will zu seiner „Stiefmutter“
ziehen.

Wollte einfach mal wissen wie es da mit dem Recht steht. Ob es
möglich wäre das die Steifmutter irgendwelche Chacen hat das
Kind zu sich zu holen. Natürlich wenn das Kind es wünscht.

P.S: Diesen Artikel kann man auch unter Eltern-Kinder finden.

Danke im vorraus