Hallo
Hr. X zieht mitten im Jahr 2009 nach Großbritannien um dort einen neuen Job anzutreten.
Er meldet sich komplett aus D ab, ist also hier nicht mehr gemeldet. Er war bis zum Umzug im Angestelltenverhaeltnis beschaeftigt.
In seiner Est Erklaerung muss in 2009 ja ganz normal die Einnahmen angegeben werden, dier er hier in D gemacht hat. Was ist aber mit dem Arbeitslohn den er dann in GB hat?? Muss dies auch mit Progression versteuert werden oder werden diese, da er ja aus D weg ist, gar nicht in der Est Erklaerung angegeben??
Info: Er zieht auch erst nach einem Jahr wieder nach D zurueck!