Liebe Leute,
hat jemand nettes für mich eine Berechnungshilfe für die Ermittlung, ob ein betreffendes Land oder Gebiet unter § 2 AStG fällt?
Und wo bitteschön bekomme ich Informationen über fremde Gebiete her, zum Beispiel, wie die Steuern in Bern ermittelt werden?
Es grüßt sonntäglich
Berta
[ASt] Gebiete mit niedrigerer Besteuerung
Hi !
in der Anlage 1 zum Verwaltungserlass zum AStG ist eine solche Liste der Gebiete mit niedriger Besteuerung enthalten (BStBl I 1974 Seite 484). Bei der Neufassung dieser Schreiben wurde die Liste allerdings aufgehoben.
In den Beck’schen Steuererlassen (725) finden sich nun die neuen Erlasse und Anlagen.
Die ursprüngliche Fassung der Anlage 1 lautete:
"Feststellung über Gebiete mit niedriger Besteuerung im Sinne des § 2 Abs. 1 AStG
…
b) Gebiete, in denen die Steuer n a c h e i n e m g ü n s t i g n T a r i f, d.h nach einem Satz von uner 31,2 v.H., erhoben wird
- … Schweiz (außer in den Kantonen Genf, Neuenburg, Wallis und Waadt sowie in einzelnen Gemeinden der Kantone Aargau, Bern, Luzern, Tessin, Thurgau und Zürich, in denen jedoch - wie in der Gesamtschweiz - eine wesentliche Vorzugsbesteuerung besteht)
…"
Es dürfte daher bei der Prüfung eines Einzelfalles eine Korrespondenz mit dem zuständigen FA/der zuständigen OFD erforderlich sein, wenn sich nicht eindeutig aus § 2 Abs. 2 AStG ergibt, ob nun eine niedrige Besteuerung vorliegt oder nicht.
BARUL76
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