Wehr gegen die polizei

hallo, mein freund hatte vor kurzem die nette bekanntschaft mit der polizei gemacht! also, er war in einem club, irgendwie meinte eine kleine tussie das sie behaupten müsse er hätte sie geschlagen, sein freund kann jedoch bestätigen das dies aufkeinenfall geschehen ist! das mädel ist also zu den türstehern, diese riefen die polizei! er versuchte immerwieder zu erklären das er das mädel gar nicht kannte und sie aufkeinenfall schlug! keine chance! er bekam platzverweiß, ist ja noch in ordnung, naja, für michts nicht, aber nun ja! er machte sich ohneweiteres auf den nachhauseweg, an der nächsten eckbiegung drehte er sich nocheinmal um, um zu sehen ob die da immer noch alle stünden! die polizisten warteten nur darauf! 8ach sein freund war da übrigens nicht mit dabei, er war im club geblieben! ) also die polizisten stürmten sich wie die irren auf ihn, aus reflex, gegenwehr oder was auch immer wehrte er sich, naja, er sit sehr stark, also hatte er den einen polizisten dann bald im schwitzkassten, nicht so gut, ich weiß! er wurde dann doch überwältigt, aber richtig brutal, er hatte überal blaue flecken und seine arme waren besonderst schlimm, so etwas hatte ich zuvor noch nie gesehen! er würde in die ausnüchterungszelle gesteckt und am nächsten morgen frei gelassen! was kann nun passieren? er ist nicht vorbestraft und eigentlich ist so etwas auch sehr untypisch für ihn, student und 25 jahre alt! ach, und er schlägt wirklich aufkeinenfall frauen! :wink: bitte bitte, könnt ihr mir auskünfte und ratschläge geben??? kann nichts ähnliches im netz finden und mach mir sorgen! danke danke glg

Hallo!

Wenn ich Ihren Bericht so lese, gelange ich zu der Meinung, dass Ihnen Ihr Freund wohl nicht alles erzählt hat bzw. die Sache so hingedreht hat, dass ER gut dasteht.

Warum sollte eine Frau, die ihn überhaupt nicht kennt, behaupten, von ihm geschlagen worden zu sein? Warum sollte die Polizei so ganz ohne Anlass so massiv gegen ihn vorgegangen sein? Das scheint mir doch alles etwas suspekt zu sein.

Meine Vermutung: Auch wenn Sie es nicht für möglich halten, wird es wohl eine Konfrontation mit dieser Frau gegeben haben. Dass er Ihnen als Freundin etwas anderes erzählt, ist wohl verständlich.

Dass die Polizei ohne Grund über ihn herfällt, schließe ich aus. Auch hier wird es eine Vorgeschichte geben, irgendeine polizeiliche Maßnahme mit der er vielleicht nicht einverstanden war und dann ausgerastet ist. Auch wenn das untypisch für ihn ist.

Vielleicht sollten Sie etwas kritischer seinen Äußerungen gegenüber sein.

Viele Grüße

W.

hey,
erstmal vielen dank das du so schnell geantwortet hast!

also gut,er hat bestimmt das so ein bischen hingedeixelt! aber was kann denn nun auf ihn zukommen? eine anzeige? nur eine geldstraffe, oder noch höheres? vielen dank schonmal, glg

Hallo!

Das kommt natürlich drauf an, was tatsächlich vorgefallen ist. Wenn er „nur ausgenüchtert“ würde, passiert strafrechtlich nichts. Wenn er sich allerdings gegen mögliche Maßnahmen der Polizeibeamten sich gewehrt hat, dann steht ein Vergehen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten im Raum. Dann wird es schon happiger. Normalerweise wird in solchen Fällen eine Geldstrafe verhängt - sofern er bislang noch nichts oder nichts Wesentliches auf dem Kerbholz hat. Die Nächste Stufe wäre eine Freiheitsstrafe - ob auf Bewährung oder nicht hängt von der Vorgeschichte ab.

Aber wie gesagt, das sind alles Mutmaßungen und man müsste wissen was genau vorgefallen ist.

Viele Grüße

W.

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Also so wie ich das sehe hat die Polizei absolut richtig gehandelt! Ihr Freund wird mit Sichergeit wegen Widerstand und Körperverletzung angezeigt, aber damit muss man eben rechnen wenn man Polizisten angreift. Die Geschichte klingt für mich absolut unglaubwürdig und vielleicht sollten sie auch nicht alles glauben, was Ihr Freund so erzählt. Sollte Ihr Freund wirklich zu unrecht in diese Situation geraten sein, muss er eben Anzeige gegen das Mädchen sowie weitere Personen erstatten. Dort kann er dann die Akte anfordern und sich durchlesen, was ihm vorgeworfen wird. Ich bin mir aber sicher, dass Ihr Freund keine Gegenanzeige erstatten wird, weil es sicher ganz anders abgelaufen ist als er erzählt. Tut mir leid!

Also mal angenommen, er hat das Mädchen geschlagen:
Körperverletzung (gegen das Mädchen)
Körperverletzung (gegen den/die Polizizisten)

**§ 223  Körperverletzung

(1)Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
…**

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

**§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1)Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
…**

Also kommt es jetzt darauf am, wie grob das Ganze war. Wenn er noch keine Vorstrafen hat, wirds wohl bei einer Geldstrafe bleiben. Maximal ein paar Monate auf Bewährung.
Das mit den Körperverletzungen wird sowieso nur verfolgt, wenn die Geschädigten Anzeige erstatten.
Aber den Widerstand bekommt er mit ziehmlicher Sicherheit aufgebrummt.

mfg

Wenn die Dame eine Anzeige erstattet hat, wird ihm demnächst eine Vorladung zur Vernehmung zugehen. Dort kann er sich über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

hallo,

ohne den Sachverhalt selber miterlebt zu haben, ist eine Ferndiagnose schwierig und unseriös.
Aus eigener Erfahrung kann ich aber fundiert sagen, dass man nicht ohne irgendeinen Grund körperliche Gewalt zur Durchsetzung einer Maßnahme benutzt.
Ich habe auch immer erlebt, dass meine „Gegenüber“ alle lammfromm und gar und ganz unschuldig waren. Mitnichten war es so.

Den Vorfall mit der Frau…tja, kann ich nichts zu sagen, da ich nicht vor Ort gewesen bin.
Es wird vermutlich eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt und damit einhergehend auch ein Ermittlungsverfahren erffnet.
Dein Freund hat ja das Recht einen Anwalt zu beauftragen, der seine Interessen vertritt.
Mehr kann ich leider nicht sagen.

wow, vielen vielen dank an euch alle! bin zwar geschockt, das mit den 5 jahren ist ganz schön krass!!! aber dann hoffe ich wohl mal das beste! ich habe ihm jetzt einfach mal geraten einen brief an die polizei zu schreiben in dem er sich förmlich entschuldigt! weiß zwar nicht ob das was bringt, aber immerhin wissen die dann auch das er es nicht mit absicht gemacht hat! also, vielen dank nochmal, da ich mich (wir) uns in diesem gebiet wirklich gar nicht auskennen, kannten! glg

Hallo

Grundsätzlich liegt, wenn man Polizisten während einer Diensthandlung angreift, der Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor. Es sei denn, dass die Beamten unrechtmäßig handeln. Das stellen aber zu einem späteren Zeitpunkt die Gerichte fest.
Wir sind keine Zeugen des Vorfalls. Um das Geschehen beurteilen zu können, müsste man die Aussagen aller Beteiligten kennen.

Ein Urteil über diesen Vorfall kann man nicht treffen.
Es wäre nicht seriös, wenn man diesen Fall beurteilen würde.

Warte den weiteren Gang der Ermittlungen ab. Wenn sich dann, nach besserer Kenntnis des Sachverhaltes ein genaueres Bild ergibt, schreibe erneut.

Gruss Theo

Guten Tag, tja, der Fall ist nicht so einfach für mich zu beantworten. Der liebe Gott hat mir 2 Ohren gegeben, eines für den Ankläger, das andere für den Angeklagten. Erst wenn ich beide Versionen kenne, kann ich mir ein Urteil erlauben.

Etwas vorweg: Polizeibeamten ist nicht erlaubt, Rechtsauskündfte zu erteilen.
Am besten wäre gewesen, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben oder die Rechtschutzversicherung, so man eine hat, einzuschalten. Wäre mir das so, wie geschildert, passiert, wäre ich von der Polizei aus direkt zu einem Arzt gegangen und hätte mir die Verletzungen (blaue Flecken u.ä.) attestieren lassen. Dann hätte ich die Beamten wegen Körperverletzung angezeigt. Wichtig ist, für Zeugen zu sorgen, falls das möglich ist.Eine Anzeige kann Ihr Freund jetzt immer noch erstatten. Wenn die Polizei sie nicht aufnehmen will (sie darf das nicht ablehnen), würde ich zur Staatsanwaltschaft gehen.
Am Verlauf des Geschehens habe ich so meine Zweifel, aber das will nichts heißen.Jedermann, der sich durch staatliche Eingriffe in seinen Rechten verletzt fühlt, kann sich dagegen wehren.

Mit freundliuchen Grüßen
W. Görtz

Also die Höchststrafe liegt hierbei bei 5 Jahren. Die Mindeststrafe hierbei beträgt meines Wissens 6 Monate haft. Ihr Freund hat sich wohl sehr unüberlegt Probleme eingehandelt. Viel machen können Sie dagegen nicht. Suchen Sie weitere Zeugen, die bestätigen dass Ihr Freund die Frau nicht geschlagen hat. So wird das Urteil schon milder ausfallen. Doch dass er einen Polizisten angegriffen hat, daran besteht dann wohl kein Zweifel (egal ob er es wollte oder nicht).
MfG.

Hallo,

leider muss ich sagen, dass ich hier ganz wenige Tipps geben kann. Das Ganze klingt doch sehr nach einem handfesten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dabei ist es eigentlich vollkommen unerheblich, ob er die vorangegangene Straftat wirklich begangen hat. Erheblich ist das Wehren gegen die polizeilichen Maßnahmen.
Was letztlich dabei herauskommt, ist ganz entscheidend vom Richter und von der Vorgeschichte des Beschuldigten abhängig. In jedem Fall ist hier ein Vertretung durch einen Fachanwalt dringend geboten.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Viele Grüße