Hallo Experten,
wir hatten die Tage eine interessante Diskussion. Ein Diskussionsteilnehmer behauptete, dass einem Wehrdienst- oder Ersatzdienstleistenden oder dessen Angehörigen durch den Dienst keine finanziellen Einbußen entstehen dürfen und dass Studenten deshalb die Zeit als Wartesemester angerechnet wird oder dass Kindergeld entsprechend länger gezahlt wird u.s.w. Wie ist das aber nun mit den Studiengebühren? Er vertrat die Ansicht, dass diese eigentlich auch ein Jahr lang erlassen oder zurückerstattet werden müssten. Ich bin nun überhaupt nicht rechtskundig und mich würde das auch gar nicht betreffen. Dennoch finde ich die Frage sehr interessant, schließlich schätze ich die Zahl der Betroffenen spontan auf >100.000 (bin ein abscheulich schlechter Schätzer).
Wenn ein Student ohne Ableistung des Wehrdienstes nämlich zwei Semester früher mit dem Studium hätte beginnen können, hätte er ja auch zweimal die Entrichtung der erst kürzlich eingeführten Studiengebühren gespart. Also hat er auch den Verlust von 1000 Euro (Saarland) zu verbuchen, den er ohne den Dienst nicht gehabt hätte.
Klar ist, dass das bloß jene betrifft, die in der Übergangszeit studieren und dass dies später kein Thema mehr sein wird. Würde es sich aber in einem solchen Fall auch nur ansatzweise lohnen, mit rechtlichen Mitteln die „unnötig“ bezahlten Studiengebühren zurückzuverlangen? In welchen Gesetzen sind solche Dinge (Wartesemester, Kindergeld etc. im Zusammenhang mit Wehr- oder Zivildienst) überhaupt geregelt? Gibt es da EIN Werk, oder müsste man sich da durch viele verschiedene Gesetze schmökern? Gibt es konkret zu den Studiengebühren eine entsprechende Regelung? Wenn nicht, wo ist dieser kolportierte Grundsatz, dass keine finanziellen Einbußen durch den Dienst entstehen dürfen, verankert? Welche Ämter wären für solche Angelegenheiten überhaupt die korrekten Ansprechpartner für ehemalige Wehrdienst- oder Zivildienstleistende? Oder ist dieses Gedankenspiel einfach nur grober Unsinn?
LG
Huttatta

