Wehr-/Zivildienst und Studiengebühren

Hallo Experten,

wir hatten die Tage eine interessante Diskussion. Ein Diskussionsteilnehmer behauptete, dass einem Wehrdienst- oder Ersatzdienstleistenden oder dessen Angehörigen durch den Dienst keine finanziellen Einbußen entstehen dürfen und dass Studenten deshalb die Zeit als Wartesemester angerechnet wird oder dass Kindergeld entsprechend länger gezahlt wird u.s.w. Wie ist das aber nun mit den Studiengebühren? Er vertrat die Ansicht, dass diese eigentlich auch ein Jahr lang erlassen oder zurückerstattet werden müssten. Ich bin nun überhaupt nicht rechtskundig und mich würde das auch gar nicht betreffen. Dennoch finde ich die Frage sehr interessant, schließlich schätze ich die Zahl der Betroffenen spontan auf >100.000 (bin ein abscheulich schlechter Schätzer).

Wenn ein Student ohne Ableistung des Wehrdienstes nämlich zwei Semester früher mit dem Studium hätte beginnen können, hätte er ja auch zweimal die Entrichtung der erst kürzlich eingeführten Studiengebühren gespart. Also hat er auch den Verlust von 1000 Euro (Saarland) zu verbuchen, den er ohne den Dienst nicht gehabt hätte.

Klar ist, dass das bloß jene betrifft, die in der Übergangszeit studieren und dass dies später kein Thema mehr sein wird. Würde es sich aber in einem solchen Fall auch nur ansatzweise lohnen, mit rechtlichen Mitteln die „unnötig“ bezahlten Studiengebühren zurückzuverlangen? In welchen Gesetzen sind solche Dinge (Wartesemester, Kindergeld etc. im Zusammenhang mit Wehr- oder Zivildienst) überhaupt geregelt? Gibt es da EIN Werk, oder müsste man sich da durch viele verschiedene Gesetze schmökern? Gibt es konkret zu den Studiengebühren eine entsprechende Regelung? Wenn nicht, wo ist dieser kolportierte Grundsatz, dass keine finanziellen Einbußen durch den Dienst entstehen dürfen, verankert? Welche Ämter wären für solche Angelegenheiten überhaupt die korrekten Ansprechpartner für ehemalige Wehrdienst- oder Zivildienstleistende? Oder ist dieses Gedankenspiel einfach nur grober Unsinn?

LG
Huttatta

Auf die Logik muss man erst mal kommen :smile:

Ich kenne mich mit dem Studiengebührengesetz des Landes Saarland nicht aus, aber das hier:

Ein
Diskussionsteilnehmer behauptete, dass einem Wehrdienst- oder
Ersatzdienstleistenden oder dessen Angehörigen durch den
Dienst keine finanziellen Einbußen entstehen dürfen

ist schon mal (offensichtlich) falsch.

Wenn ein Student ohne Ableistung des Wehrdienstes nämlich zwei
Semester früher mit dem Studium hätte beginnen können, hätte
er ja auch zweimal die Entrichtung der erst kürzlich
eingeführten Studiengebühren gespart.

Ein solcher Ausnahmetatbestand wird in dem Gesetz wohl kaum drinstehen, und erst recht ergibt er sich nicht aus dem Grundgesetz oder irgendwelchen daraus herzuleitenden Prinzipien.

Klar ist, dass das bloß jene betrifft, die in der
Übergangszeit studieren und dass dies später kein Thema mehr
sein wird. Würde es sich aber in einem solchen Fall auch nur
ansatzweise lohnen, mit rechtlichen Mitteln die „unnötig“
bezahlten Studiengebühren zurückzuverlangen?

Nein. Keine Aussicht auf Erfolg.

In welchen
Gesetzen sind solche Dinge (Wartesemester, Kindergeld etc. im
Zusammenhang mit Wehr- oder Zivildienst) überhaupt geregelt?

In den jeweils einschlägigen. Das mit dem Wartesemester ist übrigens allgemein so: Wer nicht gleich nach dem Abitur studiert, sammelt Wartesemester.

Gibt es da EIN Werk, oder müsste man sich da durch viele
verschiedene Gesetze schmökern?

Letzteres.

Wenn nicht, wo
ist dieser kolportierte Grundsatz, dass keine finanziellen
Einbußen durch den Dienst entstehen dürfen, verankert?

Nirgendwo. Im Gegenteil: Das ist ja gerade der Sinn des Wehr- und Zivildienstes. Das Blabla von wegen „Bürger in Uniforum“ etc pp. kann man sich getroßt schenken, es geht um Kostenersparnis und zwar nicht zuletzt im sozialen Bereich.

Welche
Ämter wären für solche Angelegenheiten überhaupt die korrekten
Ansprechpartner für ehemalige Wehrdienst- oder
Zivildienstleistende? Oder ist dieses Gedankenspiel einfach
nur grober Unsinn?

:smile:

Levay

Hi Leavy,

Auf die Logik muss man erst mal kommen :smile:

diese Logik ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Sie klang aber in der dargebrachten Art und Weise irgendwie glaubwürdig.

Oder ist dieses Gedankenspiel einfach
nur grober Unsinn?

:smile:

Das sagt wohl alles. Also danke für die Aufklärung.

LG
Huttatta

Das Blabla von wegen „Bürger in Uniforum“ etc pp. kann man sich :getroßt schenken, es geht um Kostenersparnis und zwar nicht zuletzt im :sozialen Bereich.

Sagt jemand der bisher noch nicht wirklich hinter die Kulissen der Bundeswehr geschaut hat und von dem Thema, von dem er hier spricht offenbar keine Ahnung hat?
Hätte nicht gedacht, dass ich dich auch mal auf Stammtischniveau erwische. :wink:

Gruß Andreas

Lieber Andreas,

ich frage mich, wieso ich die Bundeswehr kennen muss, um das zu beurteilen! Denn die Entscheidung über die Wehrpflicht trifft nicht die Bundeswehr, sondern trifft die Politik. Und ja, ich kann die Politik jedenfalls in dem Maße bewerten, wie du das auch kannst. Du hast durch deine Zugehörigkeit zur Bundeswehr hier keinen Vorteill

Die offiziellen Begründungen zum Aufrechterhalt der Wehrpflicht sind (nicht nur rechtlich, sondern auch) rechtspolitisch so haarsträubend, dass ein gesunder Menschenverstand verrät: Das kann nicht wirklich gemeint sein. Ich glaube dir gern, dass man euch das so lange anders beibringt, bis ihr es glaubt, und dass auch du es glaubst, will ich auch wohl gern glauben. Vertrau also jemandem, der das Ganze mit der nötigen Distanz sieht.

Ich behaupte ja nicht, es gehe um die billigen Soldaten. Meiner Meinung nach geht es darum, dass der Staat vom Zivildienst abhängig ist, und wie du sicher weißt, kann es diesen aus verfassungsrechtlichen Gründen und aus Gründen internationalen Rechts ohne eine Wehrpflicht nicht geben. Deswegen und nur deswegen wird die Wehrpflicht aufrechterhalten. Mit der Gefahr vom „Staat im Staate“ etc. pp. hat das überhaupt gar nichts (mehr) zu tun.

Levay

  • der noch immer auf eine Erklärung wartet, was das andere Thema angeht -

Lieber Andreas,

ich frage mich, wieso ich die Bundeswehr kennen muss, um das
zu beurteilen!

Weil du dann vielleicht wüsstest, was das Prinzip des Staatsbürgers in Uniform wäre? Mit der Wehrpflicht hat das nämlich gar nichts zu tun. Es bezeichnet grob gesagt einfach nur die Tatsache, dass Soldaten der Bundeswehr grundsätzlich deutsche Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten sind, wie Zivilisten auch. Was eben in den deutschen Vorgängerarmeen nicht der Fall war, da gab es den „Staat im Staate“.
Natürlich muss man nicht bei der Bundeswehr gewesen sein, um zu wissen, was das Prinzip des Staatsbürgers in Uniform bedeutet, es erleichtert das ganze aber ungemein.

Denn die Entscheidung über die Wehrpflicht trifft nicht die :Bundeswehr, sondern trifft die Politik.

Richtig und die einzige Begründung kann entsprechend dem Grundgesetz sein, dass die Wehrpflicht für die Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist oder nicht. Und das hat eben nichts mit dem Prinzip des Staatsbürgers in Uniform zu tun.

Und ja, ich kann die Politik jedenfalls in dem Maße bewerten, wie
du das auch kannst. Du hast durch deine Zugehörigkeit zur
Bundeswehr hier keinen Vorteill

Seltsam, genauso wie ich sagen würde, dass z.B. ein Polizist spezielle Kenntnisse über Bereiche der Inneren Sicherheit hat würde ich auch sagen, dass ein Soldat spezielle Kenntnisse über die Gegebenheiten der verteidigungspolitischen Lage unseres Landes hat und sicherlich kenne ich diverse Fakten von denen du nichts weist.
Aber das hat eben nichts mit Prinzip des Staatsbürgers in Uniform zu tun.

Ich glaube dir gern, dass man euch das so lange anders
beibringt, bis ihr es glaubt, und dass auch du es glaubst,
will ich auch wohl gern glauben.

Was nur davon zeugt, dass du die Bundeswehr nie von innen erlebt hast. :wink:
Aber es macht dir das ganze wohl einfacher, wenn du hier Stammtischparolen oder Klischees verbreitest.

Mit der Gefahr vom „Staat im Staate“ etc. pp. hat das überhaupt gar :nichts (mehr) zu tun.

Hatte es auch nie. Die Tatsache, dass die Bundeswehr mit wehrpflichtigen sicherlich fester in der Gesellschaft mit all ihren Facetten verankert ist als ohne ist zwar sicherlich richtig, aber wie wir ja schon festgestellt haben ist das genausowenig maßgeblich für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Wehrpflicht, wie der Zivildienst.

Gruß Andi